16.01.2009

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Verteuerung der Kassenbeiträge war unnötig

Zum 1. Januar 2009 ist der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 14,6 Prozent angehoben und erstmals bundeseinheitlich festgelegt worden. Hinzu kommen 0,9 Prozentpunkte Sonderbeitrag für Arbeitnehmer, so dass 15,5 Prozent zu Buche schlagen. In dieser Woche nun beschloss die Bundesregierung, mit dem Konjunkturpaket II rund neun Milliarden Euro in die GKV zu pumpen und damit den Beitragssatz zum 1. Juli wieder um 0,6 Prozentpunkte auf 14,9 Prozent abzusenken.

Dabei verfügen die gesetzlichen Krankenkassen aus eigener Kraft über gigantische Effizienzreserven: Zwischen 5,6 bis 9,8 Milliarden Euro sollen es laut einer Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) und des Lehrstuhls für Gesundheitsökonomie der Universität Duisburg-Essen sein, die im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft Ende 2008 erstellt und letzte Woche vorgestellt worden war.

"Der einheitliche Beitragsatz könnte um 0,6 bis 1 Prozentpunkte niedriger liegen"
Das Einsparvolumen errechnet sich, wenn jeweils das Preis- und Mengenniveau der teuren Bundesländer auf das Niveau der günstigeren gesenkt wird. "Der einheitliche Beitragsatz könnte um 0,6 bis 1 Prozentpunkte niedriger liegen, ohne dass es zu Qualitätseinbußen im Gesundheitswesen kommt", sagt Stefan Felder, Professor der Universität Duisburg-Essen. Die brachliegenden Effizienzreserven seien Folge des mangelnden Wettbewerbs im Verhältnis der Kassen zu den Leistungserbringern. Konkret kritisiert Felder überhöhte Preise und zu hohe Fallzahlen bei Leistungen der Krankenhäuser und Arztpraxen, Überkapazitäten bei Krankenhäusern und überzogene Handelsmargen bei Arzneimitteln.

Untersucht wurden in der Studie die stationäre und ambulante Versorgung sowie der Arzneimittelbereich. Diese drei Sektoren machen zusammen 72 Prozent der Ausgaben der GKV aus. Die Studie vergleicht die zum Teil erheblich unterschiedlichen Preise und Mengen medizinischer Leistungen in den 16 Bundesländern.

Kosten differieren je nach Bundesland deutlich
Beispiel Krankenhaus: Die Kosten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich. So wird von den Kassen die Behandlung einer akuten Blinddarm-Entzündung in einer Klinik in Rheinland-Pfalz 10 Prozent höher erstattet als in Schleswig-Holstein. Zudem gibt es Bundesländer, in denen die Bürger auffällig häufig ins Krankenhaus eingewiesen werden – im Saarland geschieht dies 13 Prozent häufiger als im Bundesdurchschnitt. An den Krankheitsrisiken wie Alter und Geschlecht, die im Bundesgebiet unterschiedlich verteilt sind, kann es nicht liegen: Sie wurden herausgerechnet.

Auch im ambulanten Bereich gibt es beträchtliche Unterschiede zwischen den Ländern, berichtet Boris Augurzky vom RWI Essen. So wird die Leistung von Ärzten in Hamburg 42 Prozent höher vergütet als in Niedersachsen. Durch eine Reduktion des Punktwertes in der Ärztevergütung könnte das Bundesland Hamburg die Ausgaben pro GKV-Versicherten deutlich senken. Zusätzlich existieren große Unterschiede in der Anzahl der Arztbesuche und der verschriebenen Leistungen. Bayern könnte 14 Prozent einsparen, wenn es den Umfang vertragsärztlicher Leistungen auf den Bundesdurchschnitt reduzieren würde.

Nicht nachvollziehbar seien häufig die Arzneimittelausgaben. Dies trifft besonders auf die neuen Bundesländer zu, wo die Ausgaben pro Kopf bis zu 60 Euro über den Bundesdurchschnitt von 403 Euro liegen. "Mit mehr Preiswettbewerb und einem besseren Kostenmanagement könnten die Kassen in den drei Hauptbereichen der medizinischen Versorgung fast zehn Milliarden Euro sparen", sagt Augurzky.

"Kassen müssen Einsparpotenziale nutzen"
Man wolle mit der Studie eine breite Debatte über Ausgabeneffizienz bei den Krankenkassen anstoßen, sagt Max A. Höfer, Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. „Die Kassen müssen endlich diese Einsparpotentiale nutzen statt immer mehr Geld zu fordern", so Höfer. „Dann können sie entweder die Beiträge senken oder ihren Versicherten eine Rückerstattung auszahlen". Laut Studie wäre eine Rückerstattung zwischen 109 und 192 Euro pro Kopf und Jahr möglich.

Die 56 Seiten starke Studie ist auf den Seiten der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft kann im Internet kostenlos heruntergeladen werden.

Mehr zum Thema gibt es auch in der März-Ausgabe von Versicherungsmagazin.
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Autor(en): Detlef Pohl
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