26.01.2010

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Bei der Rürup-Rente läuft ohne Zertifikat nichts mehr

Jede Rürup-Rente, wie die Basis-Rente der Versicherer umgangssprachlich bezeichnet wird, soll künftig nur dann als förderwürdig anerkannt werden, wenn die Zertifizierung der Versicherungsaufsicht dafür vorliegt. Das Zertifikat soll Anlegern Gewissheit verschaffen, dass die steuerliche Anrechenbarkeit der Beiträge in die Rürup-Rente gegeben ist. Denn neben der Altersvorsorge spielt das Argument des Steuersparens wegen höherer Rendite eine wichtige Rolle beim Abschluss.

Fakt ist, dass die BaFin jetzt jedes Produkt-Modell der Basis-/oder Rürup-Rente auf Antrag des Versicherers auf den Prüfstand stellt, um es zu zertifizieren. Anschließend wird dann beim Finanzamt jeder einzeln geltend gemachte Anspruch auf die Rürup-Förderung erneut überprüft. Hält der Vertrag den Anforderungen des Gesetzgebers nicht stand, wird er vom Finanzamt als nicht förderfähig abgelehnt. Dann kann der Anleger die Beiträge für seine Rürup-Rente auch nicht als Sonderausgaben absetzen.

Überblick im Internet
Seit dem Jahr 2005 gibt es die staatlich geförderte Rürup-Rente, nach dem bereits vier Jahre zuvor die Riester-Rente mit steuerlicher Förderung und Zulagen in den Markt kam. Namensgeber Prof. Bert Rürup gehörte früher zu den Wirtschaftsweisen, die die Bundesregierung beraten. Die Rürup-Rente ist weder vererbbar noch übertragbar und darf auch nicht veräußert werden. Zu den Zertifizierungskriterien zählt auch die Pflicht, dass die Rente später nicht dauerhaft niedriger ausfallen darf als bei Rentenbeginn. Erfüllt ein Rürup-Vertrag diese Punkte, wird eine Zulassungsnummer erteilt, die der Anleger in seiner Steuererklärung für 2010 angeben muss. Bei Altverträgen solle der Kunde noch etwas warten, ob der Anbieter von selbst die Zulassungsnummer mitteilt. Eine Liste aller zertifizierten Rürup-Renten veröffentlicht die BaFin auf ihren Internetseiten (www.bafin.de).

Steuervorteile winken
Bei einem Rürup-Vertrag erhalten Vorsorgesparer Steuervorteile. Die Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Insgesamt stehen Alleinstehenden 20.000 Euro pro Jahr und Verheirateten 40.000 Euro zur Verfügung. Davon können ab diesem Jahr 70 Prozent der Beiträge steuermindernd geltend gemacht werden. Bis zum Jahr 2025 soll diese Marke bis auf 100 Prozent ansteigen.Die Steuerminderung wird allerdings im Rentenalter durch die die nachgelagerte Besteuerung der Rentenleistungen indirekt wieder teilweise zurückgezahlt. Jetzt im Jahr 2010 müssen Neu-Rentner 60 Prozent ihrer Altersbezüge versteuern. Ab 2040 müssen dann 100 Prozent der Rente versteuert werden.

Siegel gibt keine Qualitätseinschätzung wieder
Jetzt geht es jedoch zunächst um die "Rürup-Tauglichkeit". Mit dem BaFin-Siegel soll bescheinigt werden, dass das Rürup-Produkt die Voraussetzungen für die staatliche Förderung erfüllt. Allerdings sollten die Verbraucher auch wissen, dass das Zertifikat nichts über die Qualität des Rürup-Produktes generell aussagt, sondern nur, ob die Anforderungen für eine steuerliche Berücksichtigung vorliegen.

Während derzeit noch die Finanzdienstleistungsaufsicht das Zertifikat erteilt, ist ab Juli 2010 das Bundeszentralamt für Steuern für die Vergabe des Siegels zuständig.Das Zertifikat für die Rürup-Rente sei sinnvoll, sagen Fachleute, denn so werde der Verbraucher besser vor Missbrauch geschützt. Als Anleger solle man sich hundertprozentig darauf verlassen können, dass der Rürup-Vertrag die staatlichen Kriterien erfülle und damit förderfähig sei. Über die Rendite und Abschlusskosten könne das Zertifikat aber nichts aussagen. Schließlich darf auch nicht jeder Rürup-Produkte konzipieren und anbieten. Ausschließlich Versicherer, Banken und Fondsgesellschaften, die ihren Sitz in einem EU-Staat und eine Niederlassung in Deutschland haben, dürfen die Basis- oder Rürup-Rente vertreiben.
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Autor(en): Ellen Bocquel, Versicherungsmagazin.de
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