23.11.2010

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Huk-Coburg versichert Einigungs-Schutz – Mediation künftig unbegrenzt

Immer mehr Kunden der Rechtsschutzversicherer lassen sich auf Mediation, ein neuartiges außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren ein. "Das Interesse der Kunden steigt rapide", sagte Ulrich Eberhardt, Vorstand bei der Huk-Coburg Rechtsschutzversicherung auf einem Pressegespräch in Köln. Die Assekuranz bietet Mediationsschutz seit 2009 an.

"Eine Kosten- oder Stückzahlenbegrenzung gibt es nicht", erläuterte Eberhardt. Theoretisch können Kunden somit unbegrenzt häufig den Einigungsschutz nutzen. Praktisch kann der Versicherer aber ab dem zweiten Schadenfall innerhalb von zwölf Monaten den Vertrag kündigen. Trotzdem ist der Mediationsschutz weitreichend. Andere Anbieter deckeln die Streitschlichtung beispielweise auf 2.000 Euro pro Fall. Nutzen können die Kunden die Mediation aber nur, wenn der Lebensbereich nach den Bedingungen rechtsschutzversichert ist. Allein bei Bausachen gibt einen zusätzlichen Mediationsschutz.

"Im zweiten Halbjahr 2010 hat die Huk-Coburg per Mediation insgesamt 1.000 Fälle kostengünstig gelöst", so Eberhardt. Möglich wäre es sogar, bis zu fünf Prozent aller Schäden ohne Kadi zu schlichten. In seinem Unternehmen entspräche das rund 13.000 Fällen pro Jahr. Nach Erkenntnissen des Versicherers sind nicht nur Nachbarstreitigkeiten mediationsfähig. Eberhardt: "Wir konnten sogar 58 Ordnungswidrigkeitsverfahren über diesen Weg zur Zufriedenheit unserer Kunden lösen." Nach Rücksprache des Mediators mit den Behörden sei beispielweise die Dauer von Fahrverboten reduziert worden. Auch Kaufverträge würden immer wieder friedlich rückabgewickelt. "Hier ist eine Pastorin, die als Mediatorin arbeitet, besonders erfolgreich." Auch Arbeitsrechtsschutzverfahren konnten erfolgreich ohne Gerichte geschlichtet werden.

Künftig dürften gerade Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber öfter per Einigungs-Schutz beigelegt werden. Grund: Im nächsten Jahr soll ein Mediationsgesetz in Kraft treten, dass laut Huk-Coburg die knappe dreiwöchige Klagefrist in Arbeitsgerichtsverfahren unterbrechen soll, wenn eine Mediation versucht wird.

Dreistufiges System ist effizient und spart Geld
Erfolgreich ist der Versicherer mit einem dreistufigen Schadenmanagement-System. In der ersten Stufe wird dem Kunden angeboten, über eine telefonische Erstberatung sein Problem rechtlich einzuordnen. Damit würden schon 20 Prozent aller Fälle endgültig erledigt, so das Unternehmen. In der zweiten Stufe wird die Mediationsfähigkeit geprüft und in der dritten Stufe ein Partneranwalt der Huk empfohlen, wenn der Kunde danach verlangt. "Zu dieser Empfehlung sind wir sogar verpflichtet", erläuterte Eberhardt. Die freie Anwaltswahl werde aber auf keinen Fall eingeschränkt. Begrenzt ist hingegen der Eintritt in das Huk-Coburg Anwaltspartnernetz. Aufgenommen werden nur Kanzleien, die nachweislich gut organisiert sind und digital kommunizieren können.

Bild: © Stephanie Hofschläger/PIXELIO
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Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek
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