09.02.2012

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Clerical Medical bestätigt Falschberatung

Immer wieder verhindern Versicherer Grundsatzentscheidungen vor dem Bundesgerichtshof (BGH), wenn es Hinweise gibt, dass die Entscheidung negativ für sie ausfallen dürfte. Diese Strategie ist derzeit noch rechtlich legal, wie der Bund der Versicherten (BdV) jetzt anlässlich eines Streits um die Falschberatung einer Lebensversicherten der britischen Clerical Medical feststellt. (OLG Dresden, Az: 7 U 1358/09).

Die betroffene Frau hatte 2002 eine Fondspolice abgeschlossen, die über einen Kredit finanziert werden sollte. Die Rendite aus der Versicherungspolice reichte aber bei weitem nicht aus, den Kredit zurückzuzahlen. Nun hat Clerical Medical die eigene Revision zurückgezogen. Die für den 8. Februar vom BGH angesetzte Verhandlung ist damit geplatzt (BGH: Az: IV ZR 269/10). Die Entscheidung des OLG Dresden, in dem die Clerical Medical Investment Group Ltd zu Schadenersatz verurteilt wurde, ist nun rechtskräftig.

Mögliche Folgen für Fondspolicen deutscher Lebensversicherer
Somit wird die fehlerhafte Aufklärung des Finanzvermittlers der Assekuranz zugerechnet. "Wir wollen diesen Fall nicht vor dem BGH austragen, denn dieser Fall ist von besonderen Umständen geprägt. Der Vermittler war nicht hinreichend ausgebildet. Es gab wohl eine eindeutige Falschberatung", begründet Carsten Hennicke, Leiter Recht Clerical Medical Deutschland die Entscheidung seines Unternehmens. Möglicherweise hätte ein BGH-Urteil aber auch Auswirkungen auf Fondspolicen deutscher Lebensversicherer.

Dem widerspricht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). "Der Einzelfall ist nicht repräsentativ. Eine Relevanz für die gesamte Branche sehen wir daher nicht." Und auch der Ergo-Konzern verweist darauf, dass die generelle Problematik "der Werbung mit überhöhten Gewinnprognosen bei fondsgebundenen Verträgen" im vorliegenden Fall gar keine Rolle spiele.

BGH-Flucht auch bei anderen Verfahren
Doch auch beim Streit um die Transparenz von Ratenzuschlägen bei unterjähriger Zahlung oder der Verjährung von unklaren Lebensversicherungsbedingungen verhindern die Versicherer immer wieder Grundsatzurteile. Zunehmend wird der Last-Minute-Ausstieg vor dem BGH kritisiert. So fordert der BdV eine Änderung der "ärgerlichen Praxis".
BdV-Chef Axel Kleinlein: "Damit verhindern die Versicherer ihre Zahlungen in all den anderen, manchmal Hunderten von Fällen, die einen vergleichbaren Sachverhalt betreffen. Der Gesetzgeber muss eine Änderung zum Schutz der Verbraucher vornehmen." Die Rücknahme der Revision oder die Einigung mit dem Kläger wird möglich, weil das Gericht keine Überraschungsurteile sprechen darf und den Parteien laut Zivilprozessordnung (ZPO) frühzeitig einen Wink geben muss, wohin die Reise gehen wird. Steigt dann eine Partei aus, kann der BGH in der Sache nicht mehr entscheiden.

Problem: BGH-Urteile gelten auch rückwirkend
Auch andere Juristen fordern eine Reform, so etwa Professor Christoph Brömmelmeyer von der Europa-Universität Viadrina (Frankfurt/Oder) sowie der ehemalige BGH-Richter und Versicherungsombudsmann Professor Wolfgang Römer und der amtierende Versicherungsombudsmann Professor Günter Hirsch. Sie plädieren dafür, dass dem höchsten Zivilgericht, trotz Rückzug einer Partei, ermöglicht wird, ein "Quasi-Urteil" zu sprechen, wenn es um eine Rechtsfrage von herausragender Bedeutung geht. "Solche Regelungen gibt es im Ausland schon", erläuterte Experte Brömmelmeyer. Problematisch: BGH-Urteile gelten – im Rahmen der Verjährung – auch rückwirkend. "Daher ist es keine Wunder, dass die Assekuranzen immer wieder versuchten, enorme Rückwirkungen zu vermeiden", sagt Knut Höra, Versicherungsrechtler der Kanzlei Johannsen Rechtsanwälte aus Frankfurt, die sich auf die Vertretung von Versicherungsunternehmen spezialisiert hat.

"Würden die Versicherer jedes Prozessrisiko in ihre Prämien einkalkulieren, dann müsste es für die Versicherten noch deutlich teurer werden", glaubt der Jurist. Er schlägt daher einen Mittelweg vor, der den Rückzug in letzter Minute verhindert und für die Zukunft Rechtssicherheit schafft, aber gleichzeitig die fatale Rückwirkung von vermeintlichen Formfehlern in den Bedingungen verhindern soll.


Beim BGH noch 30 weitere Klagen anhängig
Immerhin ist die Sache mit dem ersten Ausstieg aus einem BGH-Verfahren meist nicht vom Tisch. Andere Betroffene klagen und die Verbraucherschützer sammeln Beschwerden und unterstützen neue Sammelklagen, wie es derzeit rund um die kreditfinanzierten Fondspolice der Clerical Medical passiert. Beim BGH sind bereits rund weitere 30 Klagen in der Sache anhängig. Clerical Medical steht damit ein Ausstiegsmarathon bevor, will es jeden höchstrichterlichen Spruch vermeiden.
Grund: Der BGH hat bereits angekündigt, dass er in anderen Revisionsverfahren "alsbald" Termine zur mündlichen Verhandlung anberaumen will.

Bild: © Gerd Altmann / PIXELIO
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Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek
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