bAV: Viele mittelständische Führungskräfte wiegen sich in Scheinsicherheit
Rund 70 Prozent der mittelständischen Geschäftsführer und Führungskräfte lassen ihre bAV-Verträge regelmäßig prüfen, davon nahezu die Hälfte alle ein bis zwei Jahre. Dies zeigt eine Studie des Hamburger Industrieversicherungsmaklers Gossler Gobert & Wolters (GGW Gruppe). Doch die Überprüfung berücksichtigt häufig keine versicherungsrelevanten Aspekte. Im Vordergrund steht der Check des Finanzierungsstatus, gefolgt von rechtlichen Themen. Dies schaffe eine gefährliche Scheinsicherheit, behauptet die GGW.
In etwa der Hälfte aller Fälle erfolgt die Beurteilung der Verträge über den Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater des Unternehmens. "Unternehmen sollten sicherstellen, dass die Prüfung über eine korrekte Ausweisung von Rückstellungen in der Bilanz oder die Bilanzberichtigungen nach dem BilMoG hinausgeht", erläutert Martin Meiselbach, Geschäftsführer der GGW-Tochtergesellschaft GGW Versorgungsmanagement GmbH, die sich auf das Thema der betrieblichen Altersvorsorge spezialisiert hat.
Eine Minderheit lässt den Versicherungsexperten prüfen
Der Experte empfiehlt, auch versicherungsrelevante Aspekte in Augenschein zu nehmen. So sei es wichtig, bei bei Direktzusagen regelmäßig zu überprüfen, ob die Rücklagen des Unternehmens für eine spätere Versorgung der Geschäftsführer oder Führungskräfte auch wirklich ausreichten, damit es für das Unternehmen zum Zeitpunkt der Zahlungsverpflichtung nicht zu Liquiditätsengpässen komme. Auch die kontinuierliche Optimierung möglicher Finanzierungsinstrumente werde vermutlich in den wenigsten Fällen über den Steuerberater erfolgen. Lediglich 13 Prozent der Befragten ziehen ihre Versicherungsexperten zur Prüfung hinzu.
Ein Blick in die bAV-Verträge sei auch in Bezug auf den Insolvenzschutz der angesparten Vermögenswerte ratsam. Im Rahmen der Befragung landete dieser Aspekt jedoch nur auf Platz drei der Prüfungsgründe. "Das verwundert durchaus und zeigt, dass das Risiko Insolvenz und seine Auswirkung auf die betriebliche Altersversorgung möglicherweise unterschätzt wird", erläutert Meiselbach. Dabei gelte es sicherzustellen, dass die im Rahmen der bAV erzielten Vermögensbeträge im Ernstfall nicht durch einen Formfehler gänzlich in die Insolvenzmasse einflössen, sonst stehe der Geschäftsführer am Ende nicht nur ohne Unternehmen, sondern auch ohne Auskommen im Alter da.
Über die Studie
An der Studie "Unternehmerversorgung 2012" nahmen von insgesamt 800 angeschriebenen Unternehmen 98 teil. Im Fokus der Umfrage standen unter anderem Fragen zur Prüfung der bestehenden Verträge sowie die Gründe für die Kontrolle. Die Firmen gehören unterschiedlichen Branchen an. 50 Prozent der Unternehmen haben weniger als 50 Mitarbeiter, bei 33,3 Prozent sind zwischen 50 und 250 Personen angestellt. 10,3 Prozent haben über 250 und 6,4 Prozent über 1.000 Mitarbeiter. Die von der GGW Gruppe in Kooperation mit ihren Tochtergesellschaften GGW Versorgungsmanagement und Gossler, Lübbers & Stahl erstellte Befragung richtete sich an Inhaber, Vorstände und Geschäftsführer und fand online zwischen Juli und Dezember 2011 statt.
Quelle: GGW Gruppe
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Autor(en): versicherungsmagazin.de