Vermittlerregister: Nahezu jeder Fünfte ist Makler

Inzwischen sind 19 Prozent aller im Versicherungsvermittlerregister Erfassten als Makler tätig. Der Trend des Jahres steht jetzt schon fest: Die Versicherer bereinigen ihre Statistiken im Bereich gebundene Vertreter.

Zum 30. September 2013 ist die Gesamtzahl der im Vermittlerregister erfassten Vermittler wie schon in den Vorquartalen gesunken. Wie der DIHK berichtet, sind aktuell 246.856 Vermittler und Berater erfasst. Damit sinkt die Gesamtzahl kontinuierlich seit 2011, als mit über 263.000 ein Höchststand erreicht wurde.

6.000 Gebundene weniger
Die Rückgänge gehen weitgehend auf das Konto der größten Gruppe innerhalb der Registrierten, der erlaubnisfrei tätigen gebundenen Vertreter nach § 34d Absatz 4 GewO. Hier sind die Versicherungsunternehmen für Ein- und Austragung verantwortlich. Üblicherweise orientieren sie sich bei der Eintragung am Umfang der ausgeübten Vermittlungstätigkeit, der nicht in allen Fällen die gewerberechtlichen Bagatellgrenzen überschreitet. Diese werden bei sechs Versicherungen oder 1.000 Euro verdienter Provision im Jahr vermutet. Manch ein nebenberuflicher Vertreter erfüllt diese Kriterien nicht.
Die Zahl der Gebundenen ist seit Jahresbeginn um 6.010 zurückgegangen. Dies kann sowohl auf ein Ausscheiden dieser Vertreter als auch auf ein Unterschreiten der genannten Kriterien hindeuten.

Makler nehmen zu, Vertreter mit Erlaubnis ab
Neben den erlaubnisfreien sind aber auch die Vertreter mit Gewerbeerlaubnis rückläufig. Hierunter befinden sich sowohl Mehrfach- als auch insbesondere wiederum Ausschließlichkeitsvertreter. Seit Jahresbeginn hat die Zahl um fast 800 auf jetzt noch 31.247 abgenommen.

Dagegen steigt die Zahl der Makler unverändert weiter, seit Jahresbeginn um gut 200 auf jetzt 46.490. Nahezu unverändert geblieben ist die relativ kleine Zahl der produktakzessorischen Vertreter (2.967) und Makler (127). Dagegen sind seit Jahresanfang 16 mehr Versicherungsberater nach § 34e GewO auf dem Markt, insgesamt aber immer noch eine überschaubare Anzahl von 276 Erlaubnisträgern.
Insgesamt sind damit nun 19 Prozent aller Registrierten im Maklerstatus zugelassen, so viel wie noch nie. Anfang 2009 lag dieser Anteil erst bei gut 14 Prozent.
Ob diese Anteilsverschiebung auch auf eine veränderte Nachfrage der Kunden zurückzuführen ist, erscheint allerdings fraglich, da nicht genau bekannt ist, wie viele haupt- und wie viele nebenberufliche Vermittler sich jeweils unter den verschiedenen Vermittlerzahlen verbergen.

Handlungsbedarf für Finanzanlagenvermittler
Vor kurzem veröffentlichte der DIHK auch neue Zahlen zum Finanzanlagen-Vermittlerregister. Danach sind aktuell nach Ablauf der Übergangsregelungen mit 35.207 Finanzanlagenvermittlern weitaus weniger registriert, als noch vorher mit etwa 80.000 geschätzt worden waren. Erwartungsgemäß verfügen die meisten Vermittler über die Teilerlaubnis zur Vermittlung offener Fonds (34.680). Dagegen sind die Teilerlaubnisse für geschlossene Fonds (9.728) und sonstige Vermögensanlagen (5.431) seltener verbreitet.

Ärgerlich für die Erlaubnisträger ist, dass sie ihre Erlaubnis noch einmal überprüfen und unter Umständen korrigieren lassen müssen. Darauf macht das Bildungsinstitut Going Public! aufmerksam. Denn zum 22. Juli 2013 ist eine Änderung des Kapitalanlagebuchs in Kraft getreten mit Auswirkung auch auf die Zuordnung der Finanzanlagen zu den Erlaubnisbereichen. So kann laut Going Public! beispielsweise ein geschlossener Fonds in Kommanditgesellschaftsform für Windparks oder andere Anlagen neuerdings zum dritten statt zum zweiten Erlaubnisbereich gehören.

Verbindliche Antworten scheinen nicht möglich
Um die Verwirrung noch zu vergrößern, sehen sich die Erlaubnisbehörden und die BaFin nach Aussagen auf IHK-Veranstaltungen teilweise nicht in der Lage, Anfragen zur korrekten Zuordnung einzelner Anlageformen verbindlich zu beantworten, sodass in manchen Zweifelsfällen wohl am sichersten scheint, alle Teilerlaubnisse des § 34f GewO einzuholen.


Autor(en): Matthias Beenken

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