Gemeinsame Erklärung: Offenlegung von Abschlussprovisionen - falsches politisches Signal

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Diverse Verbände haben in einer gemeinsamen Erklärung die Politik vor der jetzt mit dem
Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) geplanten Offenlegungspflicht für Abschlussprovisionen gewarnt. Ihr Vorwurf: Damit würden Kunden verunsichert und Arbeitsplätze gefährdet.


Zu den Unterzeichnern der Erklärung gehören der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der Verband der Privaten Krankenversicherer (PKV-Verband), die deutschen Vermittlerverbände, darunter der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

LVRG soll nach Ansicht der Politilk höhere Kostentransparenz liefern
Im Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG) heißt es zu dem Vorhaben des Gesetzes und dem Aspekt der Abschlussprovisionen wörtlich:
"Die Kostentransparenz der Versicherungsprodukte wird erhöht. Insbesondere müssen
Versicherungsvermittler die Höhe ihrer Provision gegenüber dem Versicherungsnehmer offenlegen. Die bilanzielle Anrechenbarkeit von Abschlusskosten wird herabgesetzt (Absenkung des Höchstzillmersatzes), um Druck auf die Versicherungsunternehmen auszuüben, ihre Abschlusskosten zu senken."

Ziel des Gesetzgebers würde so kontakariert
Die Initiatoren der gemeinsamen Erklärung sind aber der Ansicht, dass "bereits seit 2008 die Lebens- und Krankenversicherer die gesamten Abschlusskosten (Vertrieb und Verwaltung) in Euro und Cent offenlegen. Die Regelung hat sich bewährt: Sie bietet den Kunden einen aussagekräftigen Vergleich der Produktkosten unterschiedlicher Anbieter. Ein Provisionsausweis als Basis für den Produktvergleich wäre unseriös. In den Abschlusskosten ist die Provision, die in der Prämie einkalkuliert ist, bereits enthalten. Eine individuelle Provisionsoffenlegung hat nichts mit einem bedarfsgerechten Produkt für Kunden zu tun. Das zu begrüßende Ziel des Gesetzgebers, Transparenz zu fördern, würde so konterkariert."



Anreize für Versicherer, Kosten zu senken
Im Eckpunkte-Papier zum Lebensversicherungsreformgesetz sehen die Politiker das Gebot der Transparenz aber durch die geforderten Maßnahmen gestärkt: "Durch eine verringerte bilanzielle Anrechenbarkeit der Abschlusskosten sollen Anreize für die Versicherungsunternehmen geschaffen werden, ihre Abschlusskosten zu senken. Die Transparenz der Versicherungsprodukte im Bereich der Abschluss- und Verwaltungskosten soll verbessert werden.
Mit diesem Ziel sollen die Versicherungsunternehmen stärker dazu angehalten werden, selbständig Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, und zusätzlich die Eingriffsbefugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) gestärkt werden. Versicherer und Aufsicht müssen Risiken frühzeitiger erkennen und danach handeln. Dazu sollen insbesondere mehrjährige Prognoserechnungen der Versicherer ausdrücklich im Aufsichtsrecht verankert werden."

Auch der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister, hat sich in einem Interview zu diesem Aspekt kurz geäußert. Er glaubt: "Wir versuchen mehr Transparenz für die Versicherten zu erreichen, etwa bei den Abschlussprovisionen, und auch eine niedrigere Umwälzung der Kosten von Abschlussprovisionen auf die Versicherten."

Versicherungsvermittler übernehmen wichtige sozialpolitische Rolle
BVK-Präsident Michael H. Heinz sieht den Punkt "Offenlegung der Abschlussprovisionen" im geplanten LVRG aber als vollkommen verfehlt und schimpft: „Die Politik sollte endlich begreifen, dass die Versicherungsvermittler bei der notwendigen privaten Altersvorsorge eine wichtige gesellschafts- und sozialpolitische Aufgabe erfüllen. Sie sind ehrbare Kaufleute mit hoher fachlicher Qualifikation und keine gierigen Provisionsjäger, als die sie von vermeintlichen Verbraucherschützern dargestellt werden.“

Quelle: BVK, Bundesministerium der Finanzen

Autor(en): Meris Neininger

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