Hard disclosure rückt näher

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Dass ein Gesetzesentwurf nicht auf ungeteilte Zustimmung stößt, ist normal. Was aber seit Tagen an Kritik über die Bundesregierung und ihre Eile bei der Lebensversicherungsreform herniedergeht, ist ungewöhnlich. Nicht einmal die Branche selbst ist mit dem Gesetz einverstanden, wie die gemeinsame Erklärung der Verbände Ende vergangener Woche zeigt ( ).

Dass die Erklärung nicht nur von der Versicherer- und Vermittlerverbandsseite unterzeichnet wurde, sondern auch die Gewerkschaft Verdi ernsthafte Folgen für die Beschäftigten befürchtet, sollte die Bundesregierung ernst nehmen.

Arbeitsplätze dank Verheimlichung?
Auch die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) hat sich entsprechend klar geäußert (). Für sie beschädigt das geplante Gesetz die Altersvorsorge in Deutschland. Neben anderen ist einer der Hauptpunkte der Kritik die Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes, wonach alle Abschlussprovisionen, gleich aus welcher Sparte, künftig ungefragt benannt und dokumentiert werden müssen, ein Verzicht verboten und die Falsch- oder Nichterteilung der Information unter Schadenersatzvorbehalt gestellt wird.

"Die NAG lehnt eine Offenlegung der Provisionen des Vermittlers in Euro ab." Denn, "weder wird die in Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss erbrachte Leistung transparent oder in Zusammenhang gestellt, noch wird überhaupt der Wert des Produktes und der Dienstleistung transparenter", heißt es bei der Gewerkschaft. Die NAG befürchtet einen Preiswettbewerb, der zulasten der Ausbildung und der Beschäftigung geht.

Das bestreitet hingegen der Bund der Versicherten. Er dreht die Argumente der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände um: "Folgt man dieser Argumentation, dann wäre die für die Sicherung von Arbeitsplätzen nötige Anzahl an Abschlüssen nur durch das Verheimlichen der Vermittlerprovision zu gewährleisten. Wären die Verbraucher über die Kosten informiert, würden sie nicht mehr ausreichend viele Abschlüsse tätigen." BdV-Chef Kleinlein spricht der Versicherungsbranche deshalb gewohnt pointiert die Existenzberechtigung ab, "Verheimlichung darf nicht die Basis für den Erhalt von Arbeitsplätzen sein."

Anhörung am kommenden Montag
Die Linkspartei hat am Dienstag in die Erste Lesung im Deutschen Bundestag einen Antrag () eingebracht, das Gesetz zurückzustellen, bis "umfassende und belastbare Zahlen" vorgelegt würden. Nach Meinung der Linken gebe es Informationen der Zeitschrift "Öko-Test" über steigende Gewinne der Lebensversicherer, die im Widerspruch zu Aussagen der Bundesregierung über einen dringenden Handlungsbedarf stünden. Außerdem forderte die Linkspartei, dass Kunden ausreichend Zeit eingeräumt wird, um "eine Kündigung ihrer bestehenden Lebensversicherung unter Abwägung der Vor- und Nachteile eingehend prüfen" zu können.

Kommenden Montag wird es im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags eine Anhörung geben, zu der 15 Sachverständige geladen worden sind (). Das dürfte aber den Bundestag kaum abhalten, Anfang Juli das Gesetz in Zweiter und Dritter Lesung zu verabschieden, sodass es nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten noch im Juli in Kraft treten könnte.

Bildquelle: (c) ioannis kounadeas - Fotolia

Autor(en): Mathias Beenken

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