Neuer Rechtsschutzvergleich: Ohne Erläuterungen geht es doch nicht

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Nun hat auch das Analysehaus Morgen & Morgen einen Vergleich von Rechtsschutzversicherungen im Programm. Verglichen werden bis zu 200 Versicherungstarife von 40 Anbietern.

„Wir schaffen mit der Einführung der Sparte Rechtsschutz im komplexen Themenfeld der Rechtsschutzversicherungen Transparenz in einer im Markt neuen und einzigartigen Detailtiefe“, erläutert Geschäftsführer Joachim Geiberger das neue Projekt. Doch auch der Vergleich aus Hofheim kommt nicht ohne Erläuterungen und Fußnoten aus, wie ein erster Test zeigt. So müssen Selbstbehaltsvorteile durch die Nutzung von Partneranwälten separat dargestellt werden.

Gefährliche Trends vom Programm bisher noch nicht zu erfassen

Für den Testsieger, der Concordia RS Sorglos 1 Million Euro hießt es beispielweise in der Anmerkung: „Es gilt eine unbegrenzte Deckungssumme bei der Geltendmachung von Schadenersatz wegen Personen- und Sachschäden. Der Selbstbehalt je Rechtsschutzfall vermindert sich auf 200 Euro, wenn ein Rechtsanwalt der Apraxa e.G. beauftragt wird.“ Auch der für Vermittler gefährliche Trend, dass Tarife nicht mehr oder kaum noch im außergerichtlichen Bereich leisten, wie der die Arag Aktiv-Rechtsschutz Basis oder der Basis Rechtsschutz der DAS, können vom neuen Programm wohl bisher nicht automatisch erfasst werden.

Wenn Kunden in den Prozess gedrängt werden

Dabei warnen Experten vor dieser Art von Rechtsschutzversicherung. „Werden Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit nicht übernommen, so werden die Kunden in den Prozess gedrängt“, sagt beispielsweise Arno Schubach, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Koblenz. Demgegenüber würden heute Rechtsanwälte oft eine außergerichtliche Klärung erreichen. Eine Möglichkeit, die bei Magertarifen vollständig entfalle. „Eine Rechtsschutzversicherung, die nicht die Kosten eines Rechtsanwaltes für die außergerichtliche Vertretung übernimmt, ist zudem sehr gefährlich“, meint Schubach.
Dies könnte nämlich dazu führen, dass viele Kunden, um eine eigene Kostenbelastung zu sparen, zunächst versuchen, in Eigenregie die Sache zu klären. „Dann passieren leicht Fehler, die den vollständigen Rechtsverlust zur Folge haben können“, so Schubach.

Umfassende Filtertechnik erlaubt sehr individuelle Police
Auch der Rechtsschutzvergleich von Morgen & Morgen bleibt somit ein Hilfsmittel, dass Vermittler nicht von ihrer Beratungshaftung befreit. Eine umfassende Filtertechnik erlaubt dem Vermittler beim Morgen & Morgen Rechtsschutzvergleich immerhin eine sehr individuelle Police für den Kunden zu kreieren. Bei dem Testfall für eine Familie mit zwei Kindern, die eine Top-Absicherung mit Privat-, Berufs-, Verkehrs-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz wählt, liegen die Tarife Concordia RS Sorglos 1 Million. Euro, Arag Aktiv-Rechtsschutz Komfort unbegrenzt, Auxilia Jurprivat, Deurag RS unbegrenzt und DMB Rundum sicher Prestige hinsichtlich der Prämien relativ eng beieinander. Dabei können – so die Musterrechnungen – jeweils die günstigsten Tarife je Anbieter gezeigt werden.

Preisunterschiede von 250 Prozent ermittelt
Demgegenüber verlangt der teuerste Anbieter am Markt mehr als 3,6-fache der Prämie, die die Concordia fordert. Über den Gesamtmarkt hat Morgen & Morgen dann auch Preisunterschiede von 250 Prozent ermittelt. Doch auch hier liegt das Problem im Detail, denn fast kein Tarif ist deckungsgleich. 41 Prozent der Tarife bieten beispielsweise keine Leistung für die anwaltliche Beratung bei angedrohter Kündigung oder bei vorliegendem Aufhebungsvertrag. Lediglich drei Prozent der Tarife leisten über einen Betrag von 1.000 Euro hinaus. Nach diesem Kriterium kann eindeutig gefiltert werden.


Fast immer bessere und günstigere Umdeckung möglich
Die Marktanalyse zeigt, dass wohl eine Löwenanteil von rechtsschutzversicherten Kunden günstiger und aller Wahrscheinlichkeit sogar höherwertiger versichert werden können. Leider gibt es Rechtsschutzvergleichsmodule bisher noch nicht als Endkundenrecher für die eigene Makler-Webseite. Wer seinen Kunden einen solchen Service anbieten will, wird aber bei der Konkurrenz Makler-Bund, Innosystems oder Ino24 fündig – auch wenn diese Rechner ähnliche Probleme bei der Darstellung der komplexen Rechtsschutzmaterie haben. Ersetzen kann ein Endkundenrechner eine finale Beratung durch den qualifizierten Makler eben nicht.





Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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