Provisionsannahmeverbot? Länder sollen selbst entscheiden

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Die von der EU geplante Neuregelung der Vermittlerrichtlinie (IMD2) steht nach der Einigung im Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) kurz vor der Umsetzung: In den anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat kommt es nach Ansicht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor allem darauf an, die bereits politisch erzielte Einigung auf eine Koexistenz von Honorar- und Provisionsvertrieb unmissverständlich im Richtlinientext zu verankern.

Positiv wertet der GDV, dass sich der Rat wie bereits das EU-Parlament gegen die Einführung eines generellen Provisionsannahmeverbots ausgesprochen hat. Stattdessen solle die Entscheidung darüber den Mitgliedstaaten überlassen sein. Allerdings bleibe der Entwurf des Rates in einem wichtigen Punkt vage: Provisionen sollen nur dann zulässig sein, wenn sie keine nachteilige Auswirkung auf die Beratung des Kunden haben (Art. 24 Absatz 10). Was das konkret bedeutet, bleibe unklar. Es zeichne sich aber bereits jetzt ab, dass die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA diese Unklarheit durch eine ausführliche Begriffsbestimmung beseitigen werde.

GDV befürchtet, dass Richtungsentscheidungen konterkariert wird

„Die fehlende Klarheit im Richtlinientext könnte gewissermaßen durch die Hintertür doch noch ein Provisionsannahmeverbot bringen. Aus unserer Sicht darf es jedoch nicht sein, dass eine Behörde bei einer zentralen politischen Entscheidung faktisch legislative Kompetenzen ausübt und Richtungsentscheidungen demokratisch legitimierter Akteure konterkariert“, kommentiert Dr. Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung.

Liefert Kunde kein Mehrwert: Offenlegung der Vergütung

Für sachgerecht hält der GDV demgegenüber die im Richtlinienentwurf vorgesehene Offenlegung von Art (Provision oder Honorar) und Quelle (Versicherungsunternehmen oder Versicherungsnehmer) der geleisteten Vermittlungsvergütung. Bei Lebensversicherungen und anderen Produkten mit Sparanteil sei zudem die Angabe der anfallenden Gesamtkosten sinnvoll, um Verbrauchern eine Entscheidungsgrundlage für die Wahl zwischen verschiedenen Produkten beziehungsweise Anbietern zu geben. Demgegenüber würde die vom Rat befürwortete Offenlegung der konkreten Vergütung des Vermittlers für den Kunden keinen Mehrwert bringen.

Mit der Novellierung der Vermittlerrichtlinie verfolgt die EU das Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken. So enthält die IMD2 umfangreiche Transparenzvorschriften sowie neue Regeln zur Vermeidung von und den Umgang mit Interessenkonflikten.
Die Trilog-Verhandlungen sollen dieses Jahr beginnen. Die Richtlinie wird voraussichtlich Anfang 2016 in Kraft treten.

Italien macht Druck - und setzt sich anscheiend auch durch
Italien hat zum 1. Juli 2014 die EU-Präsidentschaft übernommen und dabei auch das Thema IMD II auf die Tagesordnung gesetzt. Das ambitionierte Ziel der Italiener ist es, die Regulierung in der zweiten Jahreshälfte weit voranzutreiben. Ein Unterziel war: Im Herbst dieses Jahres soll der Europäische Rat seine Position dem EU-Parlament darlegen. Dieses Ziel wurde nun erreicht.

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Textquellen: GDV und Versicherungsmagazin; Bildquelle: © Bundesregierung

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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