Verliehenes Auto - teure Konsequenzen

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Wer sein Auto privat verleiht, muss dies unter Umständen teuer bezahlen. Gefälligkeiten rund ums Autofahren sind nicht unproblematisch. Vor allem wenn es kracht. In den meisten Versicherungsverträgen ist der Kreis der Fahrer beschränkt und das Verleihen des Kfzs somit nicht ohne weiteres möglich.

Mehr Nutzer und vor allem junge Fahrer kosten eine höhere Versicherungsprämie. Wer gegen diese Tarifbestimmungen verstößt und einen Fremden fahren lässt, muss nach einem Unfall damit rechnen, dass der Versicherer den Beitrag für das höhere Risiko nacherhebt. Zudem droht dem Autobesitzer eine eine Strafe, so eine unverbindliche Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Hohe Bußgelder drohen
Bei den meisten Versicherern fällt das Bußgeld wegen "unzutreffender Angaben" saftig aus. So verlangen beispielsweise Allianz, Cosmos, HDI, Nürnberger oder R+V die doppelte Jahresprämie. Noch härter geht die WGV vor, wenn der Kunde gleich mehrere falsche Angaben gemacht hat. Dann wird die doppelte Jahresprämie als Strafe erhoben.

Demgegenüber begnügt sich die VHV mit der Hälfte einer Jahresprämie und die Huk-Coburg, die DEVK und die Zurich verzichten sogar ganz auf Strafe. In Notfälle gilt das aber nicht. "Wem auf der Autobahn schlecht wird, der muss seinen Beifahrer ungestraft die Strecke nach Hause fahren lassen dürfen", sagt Gesine Reisert, Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Berlin. Den Ärger mit der Strafprämie kann man heute aber leicht vermeiden. Online kann sofort ein Drittfahrerschutz für sieben Euro pro Tag und Person hinzu gebucht werden (www.appsichern.de). Noch günstiger wird es für Kunden, die bei der Nürnberger Versicherung eine Autopolice haben. Hier kostet "Fahrerplus" für die temporärere Erweiterung des Fahrerkreises gerade einmal fünf Euro pro Tag.

Nur Fahrzeuge mit Vollkaskoschutz verleihen
Doch leider drohen noch weitere Fallstricke. So sollte man grundsätzlich nur vollkaskoversicherte Fahrzeuge leihen oder verleihen. Sonst muss der Entleiher den vollen Schaden am Fahrzeug zahlen, wenn er einen selbstverschuldeten Unfall verursacht. Trotzdem verliert der Autobesitzer bei einem rundum geschützten Fahrzeug sowohl in der Autohaftpflichtversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung einen Teil seines Rabattes. In der Praxis zerbricht eine Freundschaft oder Bekanntschaft schnell, wenn es um 500 oder gar 1.000 Euro geht. "Notfalls muss man den Freund oder Bekannten in Verzug setzen und ihn schriftlich auffordern den Rückstufungsschaden innerhalb von 14 Tagen anzuerkennen", so Verkehrsanwältin Reisert.

Führerscheinkontrolle ist Pflicht
Grundsätzlich sollte man, auch wenn das Auto privat ohne Entgelt verliehen wird, wie ein Profi handeln. Dazu gehört beispielsweise, dass man sich den gültigen Führerschein des Entleihers zeigen lässt. "Wer das nicht macht, muss sich grob fahrlässiges Verhalten anrechnen lassen" warnt Arno Schubach von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aus Koblenz.

Die Folgen eines Unfalls ohne Führerschein sind dramatisch - für Entleiher wie Verleiher. So zahlt zwar die Haftpflichtversicherung den Schaden gegenüber dem Dritten in vollem Umfang. Sie kann sich aber bis zu 5.000 Euro vom Autobesitzer oder vom Fahrer zurückholen. Auch den Schaden am Wagen, erhält der Autobesitzer wahrscheinlich nicht voll ersetzt. Nach neuem Recht kommt es auf die Schwere des Verschuldens an. "Einen Abzug von 20 bis 30 Prozent halte ich für möglich", sagt Experte Schubach. Noch dramatischer sind die Folgen natürlich für den Entleiher. Die Versicherung kann sich den restlichen Schaden am Unfallwagen in vollem Umfang wiederholen, denn der Fahrer hat eine bewusste Pflichtverletzung begangen. Zudem erhält er eine Geldstrafe und ein Fahrverbot.

Bildquelle: © underdogstudios - Fotolia

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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