Daten sichern, konkurrenzfähig bleiben

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Ein hohes und europaweit einheitliches Datenschutzniveau kann auch für den Mittelstand sowie für Startup-Unternehmen ein Vorteil im internationalen Wettbewerb sei. Diese Ansicht vertrat die Mehrheit der kürzlich zu einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses Digitale Agenda geladenen Experten im Bundestag.

Die Fachleute waren aber auch der Meinung, dass der Datenschutz einer Weiterentwicklung von Big Data nicht im Wege stehe. Dazu müsse man bei der Anonymisierung und Pseudonymisierung von Daten vorankommen, hieß es.

Datenschutz kann in der digitalen Welt ein Vorteil sein
Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, machte deutlich, dass es beim Datenschutz um den Schutz des Einzelnen vor Missbrauch seiner Daten gehe. „Ein hoher Datenschutz kann gerade in der digitalen Welt ein Vorteil sein“, sagte Voßhoff. Dazu bedürfe es aber der Harmonisierung auf europäischer Ebene.

Skeptischer zeigte sich Sascha Schubert vom Vorstand des Bundesverbandes Deutsche Startups. Die Kunden würden den Datenschutz nicht unbedingt als Vorteil sehen. Entscheiden würden sie sich im Zweifel nicht für das Produkt mit dem besten Datenschutz sondern für jenes mit den meisten Funktionen. Mit Blick auf den bürokratischen Aufwand gab er zu bedenken, dass Startups oft nur mit sehr kleinen Teams agieren würden, wodurch jede Art von Bürokratie zu einer Defokussierung vom eigentlichen Produkt führe. Schubert sprach sich für Erleichterungen beim Datenschutz für Startups aus.

Datenschutz schränkt Wettbewerbsfähigkeit nicht ein
Auch mit einem hohen Datenschutzniveau könne man wettbewerbsfähig sein, sagte hingegen Stephan Noller, Experte für Online-Werbung und Geschäftsführer von nugg.ad, einer Targeting Plattform. Man müsse sich bewusst machen, dass es in der Zukunft zu einer Digitalisierung aller Lebensbereiche kommen werde, sagte er. Mit Blick auf Big Data sprach Noller von einer sehr guten Referenz, die das deutsche Telemediengesetz biete. Dort werde Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, Daten ohne Einwilligung nutzen zu können, nachdem sie pseudonymisiert sind - also alle personenbezogenen Merkmale entfernt wurden.


Unser Lesetipp: "Datenverlust ist der Super-Gau" lautet die Überschrift eines spannenden Beitrags n der April-Ausgabe von . In diesem beschäftigen wir uns auch mit den möglichen Folgen eines Datenverlustes, aber auch wie man diesen verhindern kann.

Hier ein kurzer Blick in den Beitrag: "Der wohl größte Unternehmenshack wurde Ende November 2014 bekannt. Betroffen war das Unternehmen Sony Pictures Entertainment. Rund 100 Terabyte an Daten wurden von den Servern kopiert, darunter vertrauliche Dokumente und sogar Drehbücher für Blockbuster, wie dem James Bond-Film „Spectre“.
Es ist durchaus interessant, sich darüber Gedanken zu machen, was typischerweise auf dem Rechner eines Versicherungsmaklers gespeichert ist: Da sind in erster Linie die Daten von Kunden, Informationen zu Versicherungsverträgen, allerlei geschäftliche Dokumente, Notizen und natürlich die geschäftlichen E-Mails.
Doch das ist normalerweise noch nicht alles: Kaum jemand trennt Geschäftliches und Privates so streng, dass auf dem Notebook nicht auch zahlreiche private Dokumente zu finden sind. Fotos vielleicht, die letzte Steuererklärung, ... Festplatten sind Blaupausen unseres Lebens. ..."

Textquellen: Bundestag, Versicherungsmagazin; Bildquelle: © Klaus Eppele / fotolia

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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