Nahles-bAV: Vertrieb nach Unbedenklichkeitsprüfung

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Wie aus relativ gut unterrichteten Kreisen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu erfahren war, wird der aktuell diskutierte Vorschlag eines § 17b BetrAVG für ein "Neues Sozialpartnermodell Betriebsrente" am 1. April neu überdacht. So sollen Versicherungsvermittler nun doch beim Vertrieb der "Nahles-bAV" in den Unternehmen helfen, aber nur, wenn sie nachweislich seit mindestens zehn Jahren Gewerkschaftsmitglied sind und gleichzeitig eine Unbedenklichkeitsprüfung bei der Gewerkschaftsjugend erfolgreich absolviert haben.

Damit will die Bundesministerin einer "Lähmung des Verbreitungsprozesses" vorbeugen, wie es der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nach Einführung der „Nahles-bAV“ befürchtet hat. Nahles hofft, dass nun alle Arbeitnehmer insbesondere in den vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erreicht werden: "Versicherungsvermittler sind gute Verkäufer, aber sie müssen natürlich im Sinne der Gewerkschaft agieren", ist die streitbare Ministerin überzeugt.

Vermittlerverbände überrascht

Die Vermittlerverbände zeigen sich überrascht. Der Deutsche Vermittlerverband (DVV) fordert, dass es statt der Unbedenklichkeitsprüfung reichen müsse, das Gewerkschaftslied "Brüder zur Sonne zur Freiheit" auswendig vorzusingen. Die Ministerin war dazu für eine kurzfristige Stellungnahme nicht erreichbar.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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