Vertriebskosten weiterhin im Visier der Politik

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Die Bundestagsabgeordnete Anja Karliczek ermunterte die Versicherungsbranche, weiter aktiv Altersvorsorge zu verkaufen. Sie mahnte aber auch deutliche Änderungen im Vertrieb an.

Zufällig zeitlich parallel erschienen Anfang der vergangenen Woche zwei Studien, die sich mit den ersten beobachtbaren Auswirkungen des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) beschäftigen.

Dr. Mark Ortmann vom ITA Institut für Transparenz hatte im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) Musterangebote für klassische Rentenversicherungen, klassische und fondsgebundene Riester-Rentenversicherungen jeweils nach Tarifstand 2014 und 2015 untersucht. Durch die Absenkung der Zillmergrenze sanken nach seinen Ergebnissen die in die Tarife einkalkulierten, einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten deutlich um knapp 29 Prozent bei den Schicht 3-Renten, um knapp 26 Prozent bei klassischen und knapp 34 Prozent bei fondsgebundenen Riester-Renten.

Umschichtung in laufende Kosten kritisiert
Dabei zeigte sich eine weite Spannbreite der Änderungen. Es gab auch vereinzelte, deutliche Erhöhungen der einkalkulierten, einmaligen Abschlusskosten, aber wohl von einer sehr geringen Basis ausgehend. Denn auch bisher schon hatten nicht alle Lebensversicherer die Zillmerhöchstgrenzen ausgeschöpft.
Im Gegenzug sind die laufenden Kosten in den untersuchten Tarifen meist gestiegen, was der Bund der Versicherten in einer Pressemitteilung kritisierte und auf eine fehlende Anpassung der Vergütungen der Versicherungsvermittler zurückführte. Das LVRG sei ein „Intransparenzförderungsgesetz“, weil die Kosten für die Kunden noch schwerer durchschaubar seien.

Dabei entspricht eine solche Verlagerung von einmaligen Kosten in die laufenden Kosten gerade der Intention auch des Verbraucherschutzes, Fehlanreize einer ausschließlichen Vergütung bei Vertragsbeginn zu reduzieren, wie auch der Bund der Versicherten in seiner Stellungnahme weiter ausführt. Wie nun aber eine Umverteilung in die Laufzeit stattfinden und gleichzeitig alles auf einen Blick völlig leicht erkennbar bleiben soll, für diese Quadratur des Kreises müssen auch die Kritiker der Lebensversicherung erst eine Lösung suchen.

Parallel zu Ortmanns Studie war die Untersuchung erschienen, wonach erst ein Drittel der Vermittler Änderungen am Vergütungssystem durch das LVRG berichten und knapp die Hälfte Ankündigungen künftiger Veränderungen angibt. In den durchschnittlichen Provisionssätzen in der Lebensversicherung sind gegenüber einer Untersuchung von 2011 noch keine Änderungen erkennbar, aber die Stornohaftungszeiten sind im Mittel angestiegen.

Dank an die Branche
Bei der Euroforum-Konferenz „Neue Vertriebsstrategien nach dem LVRG“ bedankte sich die CDU-Bundestagsabgeordnete Anja Karliczek, Berichterstatterin für das LVRG im Finanzausschuss des Bundestags, für das Engagement der Versicherungsbranche. Sie ließ erkennen, dass ihr wohl bewusst ist, welche Herausforderung die Branche bestehen muss. Das LVRG war erst im August 2014 im Bundesgesetzblatt und musste innerhalb weniger Monate umgesetzt werden.

Vor allem aber enthält es keine Handhabe für einen direkten Eingriff in bestehende Vertragsverhältnisse mit Vermittlern und Vertriebsangestellten. Vielmehr setzt es auf freiwillige und damit konsensorientierte Verhandlung. Dabei ist offenkundig auch eine wettbewerbliche Vielfalt beabsichtigt.

Die Richtung stimmt, doch der Weg ist noch weit
Karliczek ermunterte die Vertriebsverantwortlichen, verlorenes Vertrauen in die Branche zurückzugewinnen. Die Studienergebnisse interpretierte sie als „richtige Richtung“, über die sie froh sei. Gleichzeitig mahnte sie die Versicherer: „Wir werden das noch eine Weile beobachten“. Erklärter Wille sei, dass die Vertriebskosten insgesamt sinken, und dass bei der Vergütung stärker laufende statt einmalige Elemente eingesetzt werden.

Ausdrücklich hob sie die Bedeutung der Versicherungswirtschaft als einer der tragenden Säulen der Altersvorsorge hervor. Deutschland dürfe nicht eines Tages dastehen als ein Land, in dem keine Grundsicherung im Alter sichergestellt sei. Die Honorarberatung stellte Karliczek ausdrücklich nicht als Lösung aller Probleme dar. Der Blick auf Großbritannien zeige, dass auf diesem Weg keine breite Versorgung der Verbraucher erreicht werde.

Realistischer Blick auf die künftige Zinsentwicklung
Den Versicherern riet sei, den Solidaritätsgedanken, der auch der privaten Lebensversicherung innewohnt, stärker nach außen zu tragen. Die Branche sollte eigene Standards für die Transparenz ihrer Produkte entwickeln, meinte sie auch mit Blick auf die Kritik Ortmanns an der weiterhin fehlenden Vergleichbarkeit von Versicherungsangeboten.

Ortmann hatte insbesondere bemängelt, dass die Renditeminderung von den Versicherern sehr unterschiedlich und nicht immer inhaltlich nachvollziehbar berechnet wird. Schließlich regte Karliczek an, mit einem realistischen Blick auf die künftige Zinsentwicklung Lebensversicherungen ohne Zinsgarantien zu entwickeln.

Autor(en): Matthias Beenken

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