Hotelstornoschutz: Wenig Bedarf

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Die Allianz Global Assistance (AGA) hat einen neuen Hotelstornoschutz entwickelt. Der Reiseschutz greift, wenn eine Hotelbuchung aus unerwarteten Gründen nicht in Anspruch genommen werden kann. Er kann direkt online über die AGA-Homepage gebucht werden. Doch es gibt Tücken.

Die AGA wirbt damit, dass es die Ausschnittdeckung zu klassischen Reiserücktrittsdeckung in der Basisversion schon für fünf Euro pro Hotel-Arrangement gibt. Die Vollversion sei bereits ab neun Euro erhältlich. Doch eine Reise für zwei Personen mit zwei Übernachtungen in einem Top-Hotel kostet im Vollschutz 31 Euro. Das sind rund 6,7 Prozent des gesamten Übernachtungspreises.

Keinen Hinweis gibt es in der Pressemitteilung darauf, dass für den Basisschutz eine 20-prozentige Selbstbeteiligung gilt. Im Musterfall würde sich dann ein Schaden mit Prämie und Selbstbeteiligung auf 123 Euro belaufen. Zudem suggeriert die AGA, dass bei eigener Anreise Kunden bei klassischen Reisepolicen ohne Schutz sind. So heißt es in der Pressemitteilung: "Doch was ist bei individuell gebuchten Reisen? Bei Hotelaufenthalten mit eigener Anreise? Auch für diese Reisen bietet die Allianz Global Assistance (AGA) ab sofort Versicherungen nach Maß, mit denen auf Wunsch sogar die Anreise abgesichert werden kann."

Herkömmliche Reiserücktrittsversicherung reicht aus
Experten sehen hingegen keinen besonderen Bedarf für den Hotelstornoschutz der AGA. "Auch bei selbst organisierten Reisen reicht eine herkömmliche Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung in der Regel aus. Muss man ein Hotelzimmer aus einem versicherten Grund absagen, spielt es keine Rolle, ob man mit dem eigenen Auto oder mit dem Flugzeug anreist", erläutert Petra Dienst vom Versicherungsmakler Dr. Walter GmbH aus Neunkirchen-Seelscheid.

Panne kein Abbruchsgrund

Zudem seien bei vielen Reisversicherungen Assistance-Leistungen oder Notfallhilfe bereits eingeschlossen. Wer bei der Anreise einen Unfall oder eine Panne mit dem eigenen Auto hat, dem hilft der klassische Autoschutzbrief, den Urlaubsort doch noch mit dem eigenen Auto oder mit einem Ersatzfahrzeug zu erreichen. Dienst: "Ein Reiserücktritts- oder Abbruchsgrund ist eine Panne nicht. Werden Urlauber bei einem Unfall allerdings so verletzt, dass sie nicht weiterreisen können, ist das ein Fall für die Reiseabbruchversicherung." Dieser Zusatzschutz sollte unbedingt in der Reiseversicherung enthalten sein. Darauf sollten Vermittler achten.

Jahrespolice günstiger

Urlauber, die blind im Reisebüro kaufen, zahlen übrigens meist viel zu viel für ihren Reiseschutz. Es werden nämlich meist teure Kombi-Policen mit unsinnigem Zusatzschutz angeboten. Außerdem gibt es vielfach einen abgespeckten 80-Prozent-Schutz. Zudem werden dort in der Regel Einzelpolicen verkauft. Für viele Urlauber, die mehr als einmal reisen, ist aber der Abschluss einer Reise-Jahrespolice, deutlich günstiger. "Der Kunde sollte seinen Reiseschutz zwar direkt nach der Buchung, aber aktiv selbst kaufen", rät Expertin Dienst. Haftpflichtschäden im Hotel sind bei einigen Privathaftpflichtversicherungen ebenfalls mit abgedeckt.

Bildquelle: © cfovito / fotolia

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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