Provisionsabgabeverbot: Verhärtete Fronten

740px 535px
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) vertritt im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) des Bundesfinanzministeriums weiterhin die Auffassung, dass das Provisionsabgabeverbot aufrechterhalten bleiben muss.

"Das Provisionsabgabeverbot hat über viele Jahrzehnte mit dazu beigetragen, dass der Verbraucher nicht mit falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungsverträgen verleitet und dass die Beratungsqualität durch den Vermittler sichergestellt wurde", ist BVK-Präsident Michael H. Heinz überzeugt. "Ohne Abgabeverbot ist zu befürchten, dass der Versicherungsnehmer zu schnellen Abschlüssen animiert und der Kunde selbst verleitet wird, nicht nach seinem eigenen Bedarf Versicherungsverträge abzuschließen, sondern nach der Höhe der Provision, die an ihn fließt, entscheidet."

Zusammenarbeit zwischen Verbrauchern und Verbänden wirksam gestalten
Der BVK schlägt daher schon seit Jahren vor, dieses Vergütungsabgabeverbot mit einer eigenen gesetzlichen Regelung im VAG stärker zu verankern. Gleichzeitig sollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ermächtigt werden, wirksamer die Zusammenarbeit zwischen Verbrauchern und Verbänden zu gestalten, so dass auch diejenigen, die Verstöße gegen das Provisionsabgabeverbot anzeigen, über die Bearbeitung und den Ausgang von Anzeigen informiert werden können.

Mit diesem Procedere könnten auch "fragwürdige Geschäftsmodelle, die auf eine 'Geiz-ist-geil-Mentalität' setzen, nicht weiter zum Schaden der Verbraucher und der gesamten Vermittlerbranche betrieben werden," glaubt der BVK-Präsident.

Auch in der November-Ausgabe von bezieht Michael H. Heinz zum Provisionsabgabeverbot Position. In dem Artikel "Das große Rütteln" äußert er:

"Aus jetziger Sicht wird die IDD keinen unmittelbaren Einfluss auf das Provisionsabgabeverbot haben, es sei denn, der deutsche Gesetzgeber nutzt die Umsetzung für Neuregelungen diesbezüglich. Da das Provisionsabgabeverbot nach wie vor gilt, verstoßen die Fintech-Start-ups gegen geltendes Recht. Der BVK kritisiert aufs Schärfste, dass einige Marktteilnehmer die derzeitige Prüfung dieses Verbotes durch die Bafin dazu nutzen, es zu ignorieren. Der BVK vertrat in seiner Stellungnahme im Konsultationsverfahren der Bafin zum Provisionsabgabeverbot die Auffassung, dass es aufrechterhalten bleiben muss ...".

Wie Claudia Frenz vom Bund der Versicherten e. V. aus Henstedt-Ulzburg oder Christopher Oster, Gründer und Geschäftsführer der Clark Germany GmbH, zu diesem strittigen Thema stehen, lesen sie in der kommenden Ausgabe von .

Textquellen: BVK, Versicherungsmagazin (Umar Choudhry); Bildquelle: ©Frank Leonhardt /dpa

Autor(en): versicherungsmagazin.de

Alle Branche News