Neues von der DKM: Beratung soll besser werden

740px 535px
Finanz- und Versicherungsvermittler sollen Flüchtlinge fair beraten. Das forderte Erich Paetz vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf der Vertriebsmesse DKM in Dortmund.

Paetz rechnet damit, dass in den nächsten Jahren mehrere Millionen Asylbewerber und ihre Familien anerkannt oder geduldet werden. "Diese neuen Mitbürger werden auch Finanzprodukte nachfragen, sind aber in Finanzdingen unerfahren", so Paetz. So sei die Situation in Deutschland wohl bald mit der Wiedervereinigung vergleichbar. Damals sei die Finanzberatung oft nicht "optimal gelaufen".

"Wir müssen dafür sorgen, dass die Finanzberatung sich nicht an Provisionsinteressen orientiert", warnte der Experte, der beim BMJV für Verbraucherpolitik zuständig ist. Noch treten Flüchtlinge aber nicht als Nachfrager auf. "Derzeit hören wir von unseren Vermittlern lediglich, dass sich manche Wohngebäudeversicherer schwer tun, Objekte, die von Asylbewerbern genutzt werden, zum Normaltarif zu versichern", sagte Michael Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Bisher habe aber in allen Fällen öffentlicher politischer Druck einen individuellen Prämienzuschlag verhindert.

Systematische Stärkung der Honorarberatung
Allgemein möchte die Regierung künftig die Honorarberatung für Finanz- und Versicherungsvermittler stärker fördern. Das ist zudem Wunsch der Verbraucherschützer. Dabei wird der Berater direkt vom Kunden bezahlt und erhält keine Provision vom Anbieter. Noch führt die Honorarberatung ein Nischendasein. Die registrierten Berater liegen erst im dreistelligen Bereich. Dafür gilt die Honorarberatung als besonders neutral, weil die Berater von den Anbietern vollkommen unabhängig sind. Die Regierung will die Honorarberatung schon in den nächsten zwei Jahren deutlich ausbauen. "Dabei ist ein Provisionsverbot nicht unser Ziel, sondern wir möchten einen fairen Wettbewerb aller Vertriebswege schaffen", sagte Paetz. Schon im nächsten Jahr soll die Honorarvermittlung für Immobilienkredite eingeführt werden. Voraussichtlich bis 2017 will die Regierung den Beruf des Honorar-Versicherungs-Vermittlers einrichten. Die derzeit aktiven Versicherungsberater dürfen keine Produkte vermitteln, sondern nur beratend tätig sein. Allein für unabhängige Finanzanlagenberater gilt ein Provisionsverbot. „Das BMJV hat nun nochmals deutlich klargestellt, dass hiervon nur der Finanzanlagenberater nach § 34 h der Gewerbeordnung betroffen ist“, sagte Norman Wirth vom Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW.)

Neue Altersvorsorgeprodukte: Hohes Haftungsrisiko
Angesichts der Niedrigzinskrise ist laut dem BMJV eine hochwertige Beratung in Finanzangelegenheiten noch wichtiger. Kleine Fehler bei der Geldanlage oder Altersvorsorge würden sich jetzt gravierend bemerkbar machen. Viele Kunden hätten ihr Kapital derzeit auf dem Sparbuch oder als Termingeld angelegt. Sie würden laut Paetz nur deshalb keine Verluste machen, weil die Inflation so niedrig sein. "Das kann sich aber ganz schnell ändern". Daher favorisiert der Verbraucherexperte die Honorarberatung. Dort würden keine Produkte verkauft. Es könnte somit auf die individuelle Situation des Kunden eingegangen und sogar grundsätzlich von einer Anlage oder Vorsorge abraten werden. Kritisch nahm der Experte zu neuen Lebensversicherungsprodukten mit eingeschränkten Garantien Stellung. Nach seiner Ansicht seien sie für die Kunden unverständlich. Daher müssten sie genau erklärt werden. Vermittler hätten hier ein deutlich höheres Haftungsrisiko.

Bildquelle: © Meris Neininger

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

Alle Branche News