Eiopa sieht Gefahren durch Big Data

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Die Europäische Versicherungsaufsicht positioniert sich weiter zu diversen Verbraucherschutz-Themen. Bestimmten Vertriebspraktiken erteilt sie eine klare Absage.

Die Europäische Versicherungsaufsichtsbehörde Eiopa hat ihren vierten, jährlichen veröffentlicht, in dem sie auf Mängel im Verbraucherschutz bei Versicherungsverträgen sowie erstmals auch von Pensionskassen eingeht. Ein wichtiges Thema ist diesmal Big Data, das heißt die Analyse sehr großer, unstrukturierter Datenbestände mit intelligenten Werkzeugen, um Kundenwünsche gezielter aufzuspüren und ansprechen zu können. Da die Kunden selber in den Sozialen Medien und auf Suchportalen eine enorme Menge an Daten über sich preisgeben, reizt dies die Anbieter zur Nutzung an.

Bessere Versicherungen, aber Gefahr des Datenmissbrauchs
Die Eiopa sieht darin durchaus Chancen wie die Entwicklung passgenauer Versicherungen, innovativer neuer Deckungskonzepte und einer differenzierten Preisfindung. Sie warnt aber auch, dass durch Big Data neue Verbraucherschutzfragen auf die Tagesordnung kommen. Versicherer sollten personengebundene Daten nicht bedenkenlos nutzen, mahnt die in Frankfurt am Main ansässige, im Jahr 2011 gegründete Behörde. Außerdem befürchtet die Eiopa einen weiteren Anstieg der Komplexität der Versicherungen, wodurch der Zugewinn der Qualität der Deckungen ins Leere geht, weil die Kunden die Deckungen nicht verstehen.

Interessenkonflikte und damit letztlich die Frage, "wer bezahlt den Vermittler", werden von der Aufsicht ebenfalls als ein weiterhin sehr wichtiges Verbraucherschutzthema eingeschätzt. Offensichtlich verspricht man sich viel von der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, die am 14. Dezember im EU-Ministerrat ihre letzte politische Hürde erfolgreich genommen hat und nun nur noch im Amtsblatt veröffentlicht werden muss. Das ist ein Hinweis darauf, dass die Eiopa eine aktive Rolle bei der Umsetzung einnehmen will, zumal sie dazu an einigen Stellen in der IDD ausdrücklich ermächtigt wird.

Lieber freiwillig den Empfehlungen folgen
Wie das konkret aussehen kann, hat die Behörde vor kurzem erneut deutlich gemacht. In ihrem " (MPI)" spricht sie zwar ausdrücklich unverbindliche Empfehlungen aus, verweist aber auch deutlich auf ihre kommende Rolle und die Umsetzung der IDD. Mit anderen Worten mahnt sie die nationalen Regierungen an, lieber freiwillig die Verbraucherschutzstandards umzusetzen, anstatt abzuwarten, bis die Eiopa die Vollmacht hat einzugreifen.

Im erwähnten Report geht es um Handyversicherungen, die sich insbesondere in Großbritannien Frankreich größter Beliebtheit erfreuen, aber auch in Deutschland reichlich verkauft werden. Der Report nennt Zahlen dazu: In Deutschland werden damit rund 46 Millionen Euro umgesetzt, in Spanien 48 Millionen Euro, in Frankreich 323 Millionen Euro und in Großbritannien sogar 450 Millionen Euro. In keinem anderen EU-Land werden auch nur annähernd so viele Umsätze mit Handyversicherungen erzielt.

40 Prozent Provision sind zu viel
Die Analyse der Beschwerdestatistiken der nationalen Versicherungsaufsichten hat nach Überzeugung der Eiopa gezeigt, dass die oft im Bündel von nicht dafür speziell qualifizierten Handyverkäufern angebotenen Versicherungen vielfach Probleme hervorrufen. Am häufigsten betrifft das Schadenfälle, wenn Kunden irrige Vorstellungen über ihren Versicherungsschutz haben, weil sie zuvor nicht angemessen aufgeklärt und beraten wurden. Auch seien die Schadenabwicklungen teilweise außergewöhnlich kundenunfreundlich geregelt. In Deutschland zum Beispiel wurden knapp 6.600 Beschwerden gezählt, damit liegen wir an einer unrühmlichen dritten Position und produzieren mit knapp zwölf Prozent aller EU-weit erhobenen Beschwerden mehr als den doppelten Anteil als denjenigen an den Prämieneinnahmen (knapp fünf Prozent).

Außerdem kritisiert die Eiopa übertrieben hohe Provisionen für Handyversicherungen. Durchschnittlich würden 40 Prozent der Prämien gezahlt, wovon meist die Telekommunikationsanbieter und -händler profitieren.

Trennung von Produkt und Annexversicherung
Als Konsequenz werden eine Reihe Vorschläge gemacht, wie nationale Regierungen und Aufsichtsbehörden solche Missstände beheben sollen. Im Zentrum steht die auch von der IDD geforderte Trennung der Annexversicherung vom Produkt, das heißt der Kunde soll bewusst die Versicherung abwählen können. Verkäufer solcher Versicherungen müssen dafür aus- und weitergebildet werden, eine Vorstellung, die auch im deutschen Markt der Annexversicherungen schwerlich realisierbar ist, ohne den Vertriebskanal des Konsumgüterhandels zu verlieren.

Bild: Eiopa

Autor(en): Matthias Beenken

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