PKV: Tarifwechsel innerhalb einer Gesellschaft erleichtert

740px 535px
Für 26 private Krankenversicherer treten zum 1. Januar 2016 die "Leitlinien der Privaten Krankenversicherung für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel" in Kraft. Verbraucherschützer haben in der Vergangenheit kritisiert, dass die Privaten einen Wechsel innerhalb einer Gesellschaft nur sehr zögerlich unterstützten. Schließlich bedeutet ein Tarifwechsel für die Gesellschafen Beitragseinbußen. Die privat Krankenversicherten haben jedoch nach §204 VVG das Recht in gleichartige Tarife des eigenen Versicherers zu wechseln.

Die privaten Krankenversicherer (PKV), die teilnehmen, verpflichten sich, Versicherte, die ihren Tarif wechseln wollen, individuell zu beraten. "Leitlinie sind dabei der Bedarf und die Wünsche des Versicherten", heißt es in den Leitlinien. Diese werde der Versicherer detailliert aufnehmen und auf dieser Basis Alternativen anbieten.

Der Vorsitzende des PKV-Verbandes, Uwe Laue, betont, dass Privatversicherte bisher schon, wenn sie älter als 60 Jahre sind, bei Beitragsanpassungen einen Anspruch auf Tarifalternativen mit gleichartigem Schutz zu geringeren Beiträgen haben. Um dieses Recht weiter zu stärken, habe der PKV-Verband die Leitlinien erarbeitet. "Sie konkretisieren nicht nur das geltende Recht, sondern gehen deutlich darüber hinaus. Künftig erhalten die Versicherten bei Beitragsanpassungen bereits ab dem 55. Lebensjahr konkrete Tarifalternativen - also fünf Jahre früher als gesetzlich vorgesehen. Außerdem verpflichten sich die Versicherer, Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten", so Laue.

Warnung vor kommerziellen Beratern

Überdies gelobten die teilnehmenden Unternehmen, wechselwilligen Versicherten entweder alle Zieltarife aufzuzeigen oder geeignete Tarife auf der Basis eines "objektiven Auswahlsystems" zu benennen. Die Auswahlkriterien würden durch unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrolliert.

Die teilnehmenden Unternehmen deckten einen Marktanteil von 80 Prozent der Versicherten ab. Wer einen Tarifwechsel anstrebe, solle direkt mit seinem Versicherer sprechen. Laue wendete sich in seinem Statement gegen kommerzielle Wechselberater. Das kostenlose Wechselrecht sei ein gesetzlicher Anspruch der Versicherten. Wenn das Erfolgshonorar der Berater einseitig von der Ersparnis abhänge, bestehe häufig die Gefahr, "unbedacht auf wichtige Leistungen zu verzichten.“

Quelle: PKV
Bildquelle: © n-Media Images / Fotolia.com

Autor(en): versicherungsmagazin.de

Zum Themenspecial "PKV"

 

Alle Branche News