Selfie-Unfälle trotz Verstoß gegen Verbote versichert

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Waghalsige Aktionen für ein Handy-Erinnerungsfoto führen immer öfter zu schweren Unfällen. Dabei haben sind bereits etliche Menschen schwer verletzt oder kamen sogar zu Tode. Um solche Selfie-Manöver zu verhindern, haben beispielsweise Freizeitparks erste Verbote erlassen. Trotzdem sind laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Unfälle und Todesfälle weiterhin versichert.

Bisher gilt das Anfertigen eines Selfies noch nicht als Sport. Vor allem Jugendliche gehen für ein besonderes Foto immer öfter immer höhere Risiken ein. So wird an Klippen, Dächern oder befahrenen Bahngleisen geknipst. Laut dem Axa Travel Assistance führte dies weltweit 2015 zu mindestens zwölf Todesopfern. Viele Selfie-Fans verletzten sich aber auch selbst. So sprang etwa im August 2015 eine Elfjährige im baden-württembergischen Schwäbisch Hall für ein spektakuläres Foto von einer Brücke über dem Fluss Kocher vier Meter in die Tiefe. Doch statt auf Sand, landet das Mädchen auf Steinen und zog sich eine schwere Rückenverletzung zu.

Besorgniserregender Anstieg von Verletzungen
Im Yellowstone-Nationalpark in Wyoming/USA kam es zu mehreren Bisonattacken, weil sich Touristen beim Posieren für Selfies zu dicht an die nordamerikanischen Wildrinder herangewagt hatten. Wer riskante Selfies macht, sollte zudem daran denken, dass er unter Umständen nicht nur sich selbst gefährdet, sondern auch andere. "Selfies und Selfie-Sticks werden immer beliebter - leider verzeichnen wir einen besorgniserregenden Anstieg der damit zusammenhängenden Vorfälle und Verletzungen“, warnt Lars Kleedehn, Leiter des Axa Assistance Servicecenters. „Wir raten dazu, bei dieser Fototechnik ein wenig mehr Vorsicht walten zu lassen, egal ob im Alltag oder auf Reisen", so Kleedehn.

Der rasante Anstieg von Selfie-Unfällen hat bereits zu ersten Präventivmaßnahmen geführt. So ist der Europa-Park Rust im Sommer 2015 dem Vorbild der Disney-Parks gefolgt und hat zumindest den Einsatz von Selfie-Sticks verboten, um die Verletzungsgefahr zu minimieren. Nicht wenige Besucher hatten die Teleskopstäbe unter anderem mit in die Achterbahn genommen. Wer das Verbot missachtet und zu Schaden kommt, genießt aber trotzdem in der privaten Unfallversicherung Schutz. Das bestätigt der GDV.

Bei bleibendem Schaden leistet die Unfallversicherung

Nicht versichert seien nur Unfälle, die Personen durch eine vorsätzliche ausgeführte oder versuchte Straftat zustoßen. „Erleidet also der Versicherte trotz Missachtung des Selfie-Stick-Verbots einen bleibenden Schaden, so leistet die Unfallversicherung“, sagt eine GDV-Sprecherin. Für die Lebensversicherungen gilt, dass der Versicherer grundsätzlich unabhängig von der Ursache des Versicherungsfalls leiste.

Anders sieht es übrigens bei gefährlichen Sportarten aus. Wer Slacklining im Park, Kitesurfen auf dem Wasser, Freeclimbing im Gebirge oder Hobbys wie Drachen- oder Gleitschirmfliegen betreibt, muss damit rechnen einen Zuschlag bei der privaten Unfallversicherung zu zahlen oder hat sogar in der Standardpolice gar keinen Schutz. Viele Freizeitsportler sind zwar über ihren Verein unfallversichert.
Doch Vorsicht: Hier fällt häufig die Invaliditätsleistung zu gering aus oder es wird nur ab einem bestimmten Grad der Behinderung überhaupt geleistet. Daher ist eine umfangreiche Eigenvorsorge sinnvoll.

Bildquelle: (c) Getty Images/iStockphoto

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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