Riester-Rente: Sparer liegen nicht falsch

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Eine Lanze für die Rieser-Rente bricht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Angesichts der Debatten um eine staatliche Fondslösung für die Altersvorsorge, die so genannte Deutschland-Rente, betont der Verband, dass Sparer mit einem Riester-Produkt "nicht falsch liegen". Obwohl die Debatte notwendig sei, sollten bestehende Vorsorgewege nicht diskreditiert werden. Der GDV hat Argumente und Fakten für die Riester-Rente zusammengestellt.



Warum wird die private Altersvorsorge überhaupt staatlich gefördert?
Die staatliche Förderung steigert den Anreiz, privat für das Alter vorzusorgen. Und dass eigenverantwortliches Handeln gefragt ist, belegen die Fakten. Bis zum Jahr 2030 sinkt das Rentenniveau auf 43 Prozent - das ist keine Prognose, sondern bereits politisch beschlossen. Damit reicht die gesetzliche Rente in Zukunft allein nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Die Riester-Rente unterstützt Menschen aller Einkommensgruppen dabei, sich eine private Altersversorgung aufzubauen und so Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen.

Wie fördert der Staat die Riester-Rente?
Der Staat fördert die Riester-Rente, indem er die Einzahlungen des Kunden oder der Kundin durch Zulagen aufstockt. Die Zulagen setzen sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen:Die Grundzulage beträgt 154 Euro pro Person und Jahr
Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Kind und Jahr (vor dem 1. Januar 2008 geborene Kinder 185 Euro pro Jahr).

Profitieren auch Menschen ohne Kinder von Riester?
Ja. Die Riester-Rente bringt auch Vorteile bei der Einkommensteuer. Denn die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage ("Günstigerprüfung"). Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, führt das zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung.

Wie sicher ist die Riester-Rente?
Der Staat hat den Anbietern von Riester-Renten klare Auflagen gestellt. Alle Riester-Verträge, die auf Rentenleistungen ausgerichtet sind, müssen:
  • garantieren, dass zu Beginn der Rentenphase mindestens die selbst eingezahlten Beiträge plus staatlicher Zulage zur Verfügung stehen
  • eine lebenslange Rente auszahlen
  • einmal im Jahr umfassend über Beiträge, gebildetes Kapital, Erträge, Kosten etc. informieren.
Wie sinnvoll ist eine Kündigung?
Wer seinen Riester-Vertrag kündigen und das gesparte Vorsorgekapital entnehmen will, kann das tun. Die Kündigungsfrist beträgt maximal drei Monate zum Quartalsende. Davon ist aber abzuraten. Denn wer kündigt, sollte beachten, dass die Zulagen und die Steuervorteile an den Staat zurückgezahlt werden müssen. Eine Alternative: Versicherungskunden lassen den Riester-Vertrag ruhen. Das heißt, der Vertrag wird nicht gekündigt, sondern nur die Beitragszahlungen eingestellt.

Dieser Modus ist immer dann sinnvoll, wenn der Sparer weniger Einkommen zur Verfügung hat, etwa bei Arbeitslosigkeit oder auch in der Elternzeit. Der Kunde erhält dann zwar keine Förderung mehr, die bereits erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen gehen aber nicht verloren. Der Vertrag kann jederzeit fortgeführt werden.



Quelle: GDV
Bildquelle: ©Doc Rabe/ Fotolia.com

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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