Nachfrage an Pflegeplätzen steigt stark

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Im Jahr 2030 werden in Deutschland rund 3,6 Millionen Menschen pflegebedürftig sein. Dies sind rund 930.000 mehr als 2014. Ein Drittel dieser 3,6 Millionen wird voraussichtlich in einer Pflegeeinrichtung leben, das sind 1,2 Millionen Pflegebedürftige. Demgegenüber stehen heute rund 13.030 Pflegeheime mit aktuell rund 900.000 Plätzen. Dies ist ein Ergebnis des "Pflegeheim-Atlas 2016", den Wüest & Partner Deutschland zusammen mit Ottenströer Immobilienwirtschaft/Regionalökonomie erstellt hat.

Um die entstehende Lücke von 300.000 Pflegeplätzen zu füllen, müssten Pflegeheime neu gebaut und bestehende Einrichtungen erneuert und modernisiert werden, fordern die Studienmacher. Demnach müssten bis zum Jahr 2030 rund 2.550 weitere Pflegeheime mit je rund 100 Betten geschaffen werden, allein um den kommenden demografischen Zusatzbedarf decken zu können.

Höchster Zusatzbedarf in den Großstädten
Die Studie beschreibt auf Landkreisebene Prognosen zum Bedarf an Pflegeheimen und Pflegeplätzen in den Jahren 2025 und 2030. In absoluten Zahlen ergibt sich der höchste Zusatzbedarf in Berlin mit 11.800 und in Hamburg mit 4.100 zusätzlich benötigten Pflegeplätzen 2030. Auch die Städte München und Köln mit je mehr als 2.000 zusätzlich benötigten Betten sowie Bremen, Dresden und Leipzig mit einem Zusatzbedarf von 1.500 bis 1.700 Pflegeplätzen müssten ihren Bestand erheblich aufstocken, um die zu erwartende Nachfrage decken zu können. Auf Landesebene bestehe vor allem in Nordrhein-Westfalen, Bayern und in Baden-Württemberg Entwicklungsbedarf.

Betrachtet man den künftigen Bedarf im Verhältnis zur heute bereits vorhandenen Zahl an Pflegeplätzen steche vor allem Brandenburg mit hohem Aufholpotenzial hervor: In den Landkreisen Barnim, Potsdam-Mittelmark und Havelland im so genannten Speckgürtel von Berlin müsse der aktuelle Bestand an Pflegeplätzen bis 2030 um rund die Hälfte aufgestockt werden.

Auch andere Faktoren bestimmen den Zusatzbedarf
Abhängig ist der Zusatzbedarf laut der Studienmacher auch von einer Reihe von Faktoren, wie der Entwicklung der Heimquote, gesetzlichen Vorgaben sowie dem Bedeutungszuwachs von ambulanter Pflege im Vergleich zu stationärer Pflege. Jüngst hat der Gesetzgeber etwa die bisherige Klassifizierung Pflegebedürftiger in drei Pflegestufen angepasst auf fünf. Offen sei noch, ob und wie stringent Pflegeeinrichtungen die länderspezifisch festgelegten Quoten an Einzelzimmern oder Obergrenzen für die Bettenzahl nach den Übergangsfristen umsetzen müssten.

Die Studie steht auf zum Download bereit.

Quelle: Wüest & Partner Deutschland
Bildquelle: Birgit Cordt

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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