Vermittlerzahl schrumpft weiter

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Im ersten Quartal 2016 sind wieder mehr als 2.000 Versicherungsvermittler aus dem entsprechenden Register verschwunden.

Mit Stand vom 1. April verzeichnet das Versicherungsvermittlerregister noch 231.312 Vermittler und Berater in Deutschland. Erneut stark geschrumpft ist die Zahl der gebundenen, erlaubnisfreien Vertreter, die von Versicherern selber ein- und ausgetragen werden. Ihre Zahl fiel von 152.928 zum Jahresbeginn auf 150.885 oder 1,3 Prozent.

Nicht nur Nebenberufler verlassen den Markt
Damit setzt sich ein Trend fort, der seit Anfang 2011 anhält. Damals zählte man noch 182.224 gebundene, erlaubnisfreie Vertreter. Ein Erklärungsansatz für den Rückgang ist, dass vor allem unproduktive nebenberufliche Vertreter nach Unterschreiten der hierfür informell geltenden Schwellenwerte aus dem Vermittlerregister gestrichen werden. Allerdings ist auch bekannt, dass die Zahl der hauptberuflichen Vertreter zurückgeht. Zunehmend haben die Versicherer Schwierigkeiten, Nachwuchs zu finden und frei werdende Agenturen erneut zu besetzen.

Weiter rückläufig ist auch die Zahl der Vertreter mit Gewerbeerlaubnis. Das Register erfasst noch 30.007 von ihnen, das ist ein Rückgang um 135 im ersten Quartal. Gegenüber 2011 ist rund jeder zehnte Vertreter mit Erlaubnis verschwunden. Hierunter dürften nur hauptberufliche (Ausschließlichkeits- und Mehrfach-) Vertreter zu finden sein, denn nebenberufliche Vertreter werden kaum den Aufwand einer Erlaubniseinholung und einer dauerhaft zu tragenden Berufshaftpflichtversicherung betreiben.

Wer tritt im Markt als Makler auf?
Stabil ist die Zahl der erfassten Makler mit 46.648, das sind sechs mehr als drei Monate zuvor. Gegenüber 2011 haben die Makler um rund 2.500 zugenommen. Unter den Registrierten sind aber bei weitem nicht nur eigenständig am Markt als Makler auftretende Personen und Firmen. Auch Handelsvertreter für Makler benötigen eine Gewerbeerlaubnis als Makler und werden daher unter der Rubrik Makler mitgezählt.

Mit der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie wäre hier eine Änderung wünschenswert, damit aus dem Register erkennbar wird, ob der dort Erfasste unter eigenem oder aber unter fremdem Namen am Markt auftritt. Das wäre auch für die Kunden hilfreich, für die der ganze Aufwand der Registrierung eigentlich gedacht war - sie sollten überprüfen können, um wen es sich bei dem Vermittler handelt, mit dem sie es zu tun haben.

Vermittler mit Erlaubnisbefreiung auf Antrag künftig noch nötig?
Einen Zuwachs um 50 Registrierte haben die produktakzessorischen Vertreter erfahren, auch drei produktakzessorische Makler wurden mehr gezählt als zum Jahresbeginn. Dennoch fragt sich, welchen Nutzen dieser separate Vermittlerstatus für bundesweit nicht einmal 3.500 Firmen und Personen hat. Gedacht war die Befreiung von der Erlaubnispflicht auf Antrag nach § 34d Abs. 3 GewO vor allem für den Kfz-Handel, wird aber bei weitem nicht von jeder Firma in Anspruch genommen.

Auch hier könnte bei der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie eine Bereinigung von verwirrenden und überflüssigen Vermittlertypen vorgenommen werden. So mutmaßen Branchenkenner, dass es möglicherweise bald keine einheitliche Gewerbeerlaubnis für Versicherungsvermittlung mehr gibt.

Nachdenken über Teilerlaubnisse
Überlegungen gehen in die Richtung, ähnlich wie beim § 34f GewO für Finanzanlagevermittler auch beim § 34d GewO für Versicherungsvermittler Teilerlaubnisse für bestimmte Produktkategorien zu schaffen. Das legt schon die Richtlinie nahe, die für Lebensversicherungen mit Anlageelementen erheblich schärfere Vorgaben vorsieht als für andere Versicherungsprodukte.

Damit könnten sich die Bildungsanforderungen beispielsweise für Kfz-Händler und andere Annexvertriebe im Vergleich zu einer Vollerlaubnis deutlich reduzieren, wenn sie beispielsweise nur eine Teilerlaubnis für Nicht-Lebensversicherungen erlangen müssten. Das alte Argument, dass man einem solchen Vermittler nicht zumuten müsse, sich auch in Vorsorge- und Krankenversicherungsthemen auszukennen, wäre hinfällig.

Versicherungsberater treten auf der Stelle
Stagnation herrscht auch bei dem Erlaubnistatbestand Versicherungsberater (§ 34e GewO). Gerade einmal eine Erlaubnis mehr und damit insgesamt 293 zählt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag im Register. Das ist insofern bemerkenswert, als es das Ziel der Bundesregierung ist, die „Honorarberatung“ zu fördern. Dazu wurde bereits ein neuer Erlaubnistatbestand für Honorar-Finanzanlageberatung geschaffen.

Auch der § 34e GewO soll verändert werden, so das politische Ziel. Offenbar glaubt man, dass sich der Erlaubnistatbestand leichter gegen die klassischen Vermittlererlaubnisse durchsetzt, wenn ein Versicherungsberater auch gegen Provision/Courtage vermitteln darf. Damit würde ein offensichtlich vom Markt nicht nachgefragter Typus einmal mehr überflüssig, weil er sich dann vom Vermittler nach § 34d GewO gar nicht mehr unterscheidet. Die bisher in Deutschland verfolgte gewerberechtliche Vermittler- und Beratertypologie ist offenkundig in einer Sackgasse gefangen. In Berlin gilt es nun die Herausforderung zu bestehen, einen Ausweg zu finden.

Die aktuelle Statistik des Vermittlerregisters findet sich auf den

Bildquelle: Cumulus

Autor(en): Matthias Beenken

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