Verbraucherschützer: Staat soll notfalls selbst Berufsunfähigkeitsschutz bieten

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Verbraucherschützer haben ein "Positionspapier zur Absicherung der Arbeitskraft" veröffentlicht. Die gemeinsamen Vorschläge des Bund der Versicherten (BdV) und der Verbraucherzentrale NRW wurden bereits im März 2016 an die entsprechenden "Gremien" weitergeleitet. "Da die Politik bislang auf den Vorstoß nicht reagiert hat, schien es uns nun an der Zeit, unsere Position zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu veröffentlichen, um eine erneute Diskussion über die sinnvolle Absicherung des Arbeitskraftverlustes anzukurbeln", heißt es beim BdV. Dass bisher niemand auf das Papier reagiert hat, kann zwei Gründe haben. Entweder wurden die extremen Forderungen zur Reform der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht anerkannt oder für vollkommen unrealistisch erachtet.

Weil die private BU für viele Kunden mit Vorerkrankungen oder in Risikoberufen viel zu teuer geworden ist, soll der Gesetzgeber eingreifen, so die Forderung der Verbraucherschützer. Der staatliche Berufsunfähigkeitsschutz war 2001 weitgehend abgeschafft worden. Das soll nun nach Vorstellung der Verbraucherschützer rückgängig gemacht werden: "Eine Rückkehr zum gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz ist absolut notwendig", heißt es in dem Papier.

Versicherer sollen alle Daten offenlegen
Als Steigbügelhalter für den neuen staatlichen Berufsunfähigkeitsschutz soll gleichzeitig die private Assekuranz gezwungen werden, ihre Kalkulations- und Rechnungsgrundlagen sowie ihre Risikogewinne differenziert nach Tarifgenerationen offen zu legen. Außerdem soll jedes Unternehmen im Bereich der Arbeitskraftabsicherung die Prozessquote, Schadensquote und Ablehnungsquote veröffentlichen. Diese Daten sollen mit den Daten der gesetzlichen Rentenversicherung zusammengeführt werden.

"Diese breite Datengrundlage sollte als Basis für die Kalkulation zur Risikoberechnung von Berufsunfähigkeit dienen und daher öffentlich zugänglich gemacht werden." Scheinbar hoffen die Verbraucherschützer, auf Basis dieser Daten vor allem für Risikopersonen einen günstigeren BU-Schutz anbieten zu können. Als Mindestabsicherung soll eine BU-Rente von monatlich bis zu 1.500 Euro angeboten werden. Vergleich mit der heutigen privaten Absicherung, ist der Höchstbetrag schon eine Topabsicherung. Den laut einer Erhebung des Map-Reports lag die BU-Rentenquote 2009-2013 marktweit bei 107 Euro und im besten Fall, bei der Deutschen Ärzteversicherung bei 575 Euro pro Monat. Die Quote besagt, wie viel Monatsrente im Schnitt des gesamten Bestandes jeder Kunde versichert hat.

Wieder größere Berufsgruppen
Die Verbraucherschützer fordern zudem, das künftig wieder größer Berufsgruppen angeboten werden sollen, "die einen besseren Risikoausgleich ermöglichen." Auch diese Forderung kann in einem freien Markt nicht umgesetzt werden. Die Spirale der immer stärkeren Berufsdifferenzierung, die seit einigen Jahren den privaten Markt erfasst hat, lässt sich nämlich hier nicht mehr eindämmen.

Wer größere Kollektive anbietet, muss mit einer Negativselektion rechnen, solange es andere Angebote gibt. Anders gesagt: Kann sich ein Akademiker günstiger versichern, wird er nicht ein Kollektiv gehen, indem auch Handwerker enthalten sind und so eine Mischprämie entsteht. Daher kann die Forderung der Verbraucherschützer nur unter einem vollkommen reglementierten staatlichen BU-Versicherungsmarkt durchgesetzt werden.

Den Zugang zur BU erleichtern
Möglicherweise wollen die Verbraucherschützer den gesetzlichen BU-Schutz neben dem privaten etablieren. Im Schadenfall fordern sie, ein System "unabhängiger, professioneller und flächendeckende Beratungsangebote aufzubauen". Im Leistungsfall sollten die Versicherer zudem gesetzlich verpflichtet werden, den Versicherungskunden vor der Anfechtung beziehungsweise vor dem Rücktritt von einem Vertrag sowie vor einer Vertragsanpassung zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Im Fazit des Papiers heißt es unter anderem: "Politik, Versicherungswirtschaft und die Bafin sind gefordert, allen einen erleichterten Zugang zur privaten qualifizierten Arbeitskraftabsicherungen zu ermöglichen." Oder klarer formuliert: Sollte die private Versicherungswirtschaft keinen Weg finden, muss wieder ein zusätzliches gesetzliches Angebot ins Leben gerufen werden.

Bild: © Doc Rabe/ Fotolia.com

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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