Größere Rechtssicherheit für HWNW-Mitglieder

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Die Heilwesen Netzwerk RM eG (HWNW) kooperiert mit der Hamburger Anwaltskanzlei Michaelis. Die auf Gesellschafts-, Vertrags- und Vertriebsrecht vor allem im Finanzwesen spezialisierte Kanzlei wird ab sofort die Genossenschaftsmitglieder in drei verschiedenen Rechtsbereichen unterstützen.

Für Makler und Vermittler steht kostenlos das rechtlich geprüfte Servicepaket zum Vertrags- und Formularwesen zur Verfügung. Die Kanzlei hat den Genossenschaftsvermittlern eigens eine Landing-Page für das Dienstleistungsprogramm "AppRIORI" eingerichtet. Dort können sie beispielsweise ihren Maklervertrag mit dem Kunden erstellen.

Telefonische Erstberatung
Außerdem hat die HWNW mit der Kanzlei einen Rahmenvertrag für Rechtsberatung geschlossen. Danach bekommen Mitglieder eine telefonische Erstberatung, die Kosten dafür trägt die Genossenschaft. Kanzlei-Gründer Stephan Michaelis: "Natürlich hoffen wir nach der telefonischen Erst-Beratung auf ein Mandat. Aber wir stellen schon in dieser Erstberatung so viel an Information und Wissen zur Verfügung, dass den Genossenschaftsmitgliedern schon gleich zu Beginn ein nützlicher Leitfaden für die weitere Vorgehensweise in einem Rechtsstreit zur Verfügung steht."

Michaelis ist darüber hinaus mit sofortiger Wirkung Beauftragter in allen Compliance-Angelegenheiten der Genossenschaftsmitglieder. HWNW-Vorstand Horst Peter Schmitz sagt: "Speziell für den Finanzdienstleistungsvertrieb wird das Thema Compliance durch die vielen Regulierungen zukünftig von immer stärkerer Bedeutung sein. Mitglieder auf Geschäftsführungs- und Management-Ebene benötigen hier aktive Unterstützung."

Gemeinsam gesetzeskonforme Lösungen finden
Die Compliance-Beratung für Finanzdienstleister umfasst insbesondere die präventive Beratung zur Vermeidung des Vorwurfes einer Bestechlichkeit oder Vorteilsgewährung. Unter Schilderung der Problemlage erhalten alle Genossenschaftsmitglieder eine erste rechtliche Einschätzung zu ihrem dargestellten Problemkreis. Gemeinsam sollen dann Lösungswege erarbeitet werden, wie unter Beachtung sämtlicher Compliance-Regelungen ein gesetzeskonformes Verhalten umgesetzt werden könnte.

Quelle: HWNW

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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