Peitsche statt Zuckerbrot für Bausparkunden

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Glücklich kann sich derjenige schätzen, der noch einen alten Bausparvertrag hat. Die Altverträge bringen nämlich noch jährlich zwei bis fünf Prozent Zinsen ein. Zinsen, die für die Bausparkassen in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase eine enorme Belastung sind. Kein Wunder, dass viele Kassen versuchen ihre Kunden möglichst schnell aus den Verträgen zur drängen. Einige greifen sogar zu unschönen Tricks, wie die Zeitschrift "Finanztest" berichtet.

In ihrer August-Ausgabe veröffentlicht die Zeitschrift Leserberichte über Versuche, die Sparer über den Tisch zu ziehen. Die Debeka habe beispielsweise mit einem Zinsturbo-Angebot Altkunden angesprochen, deren Verträge noch mit drei Prozent verzinst werden. Diese könnten ihren Bausparvertrag gegen ein "Exklusiv-Entnahmedepot" tauschen und ihr Guthaben innerhalb von zwei Jahren in monatlichen Raten auszahlen lassen. Darauf zahle die Bausparkasse fünf Prozent Zinsen. "Das Angebot ist eine Mogelpackung", so Finanztest. Die fünf Prozent gebe es nur für den definierten Zeitraum auf eine monatlich sinkende Summe. Außerdem verzichteten Sparer auf die Bonuszinsen, die anfallen, wenn sie bei Auszahlung auf ein Darlehen verzichten. So gingen leicht einige Tausend Euro Zinsen verloren.

Eine glatte Lüge
Die BSQ Bausparkasse habe mit einer "Treueprämie" von 250 Euro einen Kunden dazu bringen wollen, seinen mit 4,75 Prozent verzinsten Bausparvertrag auszahlen zu lassen. Eine Kundin hatte bei der BHW, der Bausparkasse der Postbank, einen Vertrag, der mit vier Prozent verzinst wurde. Die BHW habe ihr angeboten, ihr Guthaben für zwei Jahre mit 3,5 Prozent Zinsen anzulegen, wenn sie ihr Guthaben kündige. Warum sollte sich jemand auf so einen unvorteilhaften Tausch einlassen? Die Zeitschrift berichtet, dass der BHW-Berater der Kundin gesagt habe, ihr Vertrag werde auf Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bald abgerechnet - eine glatte Lüge.

Auch die Aachener Bausparkasse reiht sich in die Negativliste ein. Im Visier der Kasse seien Altkunden, die den "Tarif W" mit zwei bis vier Prozent Guthabenzinsen abgeschlossen haben. Bei Abschluss des Tarifs habe die Kasse versichert, dass während der Sparphase keine laufenden Gebühren anfallen würden. 2016 sei aber eine neue Kontogebühr von zwölf Euro jährlich eingeführt worden. Kunden sei mit Kündigung ihrer Verträge gedroht worden, wenn sie der Gebühr widersprächen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüfe nun die Gebühr, da sie rechtlich bedenklich sei.

Streitfälle gehen vor den Bundesgerichtshof
Fakt ist, dass die Bausparkassen bei der Mehrzahl der Altverträge keine rechtliche Handhabe besitzen, um diese aufzulösen, es sei denn, die Kunden künden freiwillig. Viele Sparer erhalten ein Kündigungsschreiben, wenn ihr Vertrag seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif ist. Kunden müssen die Zuteilung aber nicht annehmen.

Die Bausparkassen berufen sich auf § 489 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach darf ein Darlehensnehmer mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, wenn er das Darlehen vor mehr als zehn Jahren "vollständig" empfangen hat. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat in zwei Urteilen entschieden, dass § 489 BGB nicht auf Bausparverträge anwendbar sei. Kündigen dürfe die Kasse nur dann, wenn das Guthaben die Bausparsumme erreicht habe (Az. 9 U 171/15 sowie Az. 9 U 230/15). Da andere OLGs zugunsten von Bausparkassen entschieden haben, gehen die Fälle nun vor den Bundesgerichtshof.

Quelle: Finanztest
Bild: © Jean Kobben /Fotolia.com

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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