Frisch aus dem Produktlabor

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Eine Versicherung für Elektrofahrräder, ein Angebot zum privaten Unfallschutz sowie ein Erinnerungsservice - diese Produktneuerungen sind in der vergangenen Woche auf dem Schreibtisch der Versicherungsmagazin-Redaktion gelandet.

Für die wachsende Klientel der E-Bike-Fahrer gibt es ein neues Angebot: Die Allianz bietet gemeinsam mit dem mit Fahrrad- und E-Bike-Hersteller Derby Cycle einen Versicherungsschutz für E-Bikes an. Kunden können beim Kauf von E-Bikes der Derby-Cycle-Marken Kalkhoff, Focus, Raleigh, Univega und Rixe direkt bei ihrem Händler das Produkt "Protect-a-bike" abschließen.

Drei Jahre Laufzeit
Die Versicherung leistet bei Unfall, Diebstahl sowie Funktionsverlust. Bei einem Unfall werden die Kosten der Reparatur übernommen, gleichgültig, wer ihn verursacht hat. Bei Diebstahl wird dem Kunden das E-Bike ersetzt. Zudem sind Motor und Akku des Elektrofahrrads bis zu drei Jahre gegen technische Defekte versichert. Sollte das Vehikel einmal liegen bleiben, hilft die Mobilitätsversicherung. Sie übernimmt die Kosten für Taxi oder Bahn bis zur Höhe von 250 Euro. Der Selbstbehalt für jeden Schadenfall beträgt 99 Euro. Für E-Bikes mit einem Kaufpreis bis zu 3.000 Euro kostet die Police 199 Euro. Für höherwertige Bikes ist das Paket für 299 Euro zu haben. Die Laufzeit der Versicherung beträgt drei Jahre.

Unter dem Namen "CIF:PRO complete best protect" hat die ConceptIF einen Assekuradeur-Tarif zum privaten Unfallschutz auf den Markt gebracht. Das Produkt bietet einen "Topschutz" mit Extra-Leistungen, wie unfallbedingte kosmetische Operationen mit Zahnersatz- und Zahnbehandlungskosten und die Mitversicherung von Unfällen durch Bewusstseinsstörungen, die durch die Einnahme von Medikamenten oder infolge eines Schlaganfalls oder eines epileptischen Anfalls verursacht werden.

Unfallbegriff erweitert
Der Anbieter hat den Unfallbegriff über die gängige Definition eines plötzlich, von außen auf den Körper wirkenden Ereignisses hinaus erweitert. Miteinbezogen sind auch Gesundheitsschäden, die durch Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung entstehen können. Dazu gehören unter anderem Knochenbrüche, Verrenkungen von Gelenken, Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken. Im Leistungskatalog sind über 30 Infektionskrankheiten als Unfallschäden aufgenommen, etwa Infektionskrankheiten durch Insektenstiche oder -bisse. Vorerkrankungen spielen erst ab einem Mitwirkungsanteil von über 50 Prozent eine Rolle.

Bei der Gliedertaxe wurden nicht nur die klassischen Invaliditätsgrade erhöht, sondern auch viele Organe festgelegt: Zum Beispiel gilt bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit beider Nieren ein Invaliditätsgrad von 100 Prozent, der Milz von zehn Prozent sowie eines Lungenflügels von 50 Prozent. Die Meldefrist, um eine Invalidität nach einem Unfall geltend zu machen beträgt 36 Monate. Das Produkt sieht als neue Leistungsart eine Kapitalauszahlung im Falle einer Invalidität von 50 Prozent vor. Dies kann gegenüber einer Rentenzahlung vorteilhaft sein, da bei dieser die Leistung durch eine eingetretene Besserung nicht eingestellt werden kann. Zudem sieht der Tarif bei der Unfall-Kapitalleistung eine Progression von 350 Prozent vor, so dass bei Vollinvalidität die 3,5-fache Leistung ausgezahlt wird.

Einmal jährlich kommt das Erinnerungsschreiben
Das Vorsorgekonzept der Universa "Tip-Top Tabaluga" beinhaltet Krankenzusatzversicherung, Zukunftsvorsorge sowie Unfallabsicherung für Kinder sowie für Schüler bis zum 18. Lebensjahr eine Option für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dieses Optionsrecht kann beispielsweise innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Berufsausbildung oder ab dem Berufsstart nach dem Studium, spätestens jedoch zum 30. Lebensjahr ausgeübt werden.
Damit die Option nicht in Vergessenheit gerät, hat der Versicherer einen neuen Service eingeführt: Kunden, in der Regel Eltern, sowie Vertriebspartner erhalten ab dem 15. Lebensjahr des Kindes einmal jährlich ein Erinnerungsschreiben mit dem Hinweis auf das Optionsrecht und die damit verbundenen Fristen.

Bild: © istockphoto / thinkstockphotos.com

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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