Fondsombudsmann: Verständnis für verärgerte Vorsorgesparer

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"Das klassische Fondsgeschäft ist quasi beschwerdefrei", lautet die Einschätzung von Fondsombudsmann Gerd Nobbe. Ein bisschen Kritik äußerte der Sachverständige aber auch in seinem Tätigkeitsbericht für 2015. Dieser wurde von der Ombudsstelle für Investmentfonds des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. BVI veröffentlicht.

Im Berichtsjahr 2015 sind bei der Beschwerdestelle des BVI insgesamt lediglich 91 Verbraucherbeschwerden eingegangen (ein Prozent weniger als 2014). 42 Eingaben konnte die Ombudsstelle mangels Zuständigkeit nicht bearbeiten. In drei Fällen stellten Verbraucher lediglich allgemeine Anfragen.

Probleme bei Riester-Fondssparplänen
Acht Eingaben wurden zurückgezogen, 38 zum Ombudsverfahren zugelassen. Von diesen konnten 16 im Vorfeld im Dialog mit den Unternehmen befriedet werden. Bei 22 Eingaben musste der Ombudsmann schlichten. Ein Verfahren fiel wegen Verjährung aus. In zwei Streitfällen legte Nobbe den Parteien Vergleichsvorschläge vor. In einem Fall wurde der Vorschlag akzeptiert, im anderen nicht. Die übrigen 19 Eingaben erwiesen sich als unbegründet.

Die meisten Schlichtungsanträge mit denen sich der Ombudsmann befassen musste betrafen fondsbasierte Riester-Verträge. Die klassischen Fondsprodukte, also das Kerngeschäft der BVI-Mitglieder, sei hingegen nahezu beschwerdefrei, so Nobbe. Bei den Beschwerden zu Riester-Verträgen hätten die Verbraucher vor allem die miserable Wertentwicklung ihrer Depots sowie die von der Prognose bei Abschluss abweichende Rentenhöhe kritisiert.

Der Ärger der Vorsorgesparer
Er habe für den Ärger der Vorsorgesparer "sehr großes" Verständnis. "Helfen konnte ich ihnen, von einem besonders gelagerten Fall abgesehen, leider nicht", so Nobbe. Den Anbietern von fondsbasierten Altersvorsorgeverträgen könne aber kein Vorwurf gemacht werden. Die ernüchternde Entwicklung sei die Folge der Niedrigzinspolitik der EZB.

Anders sei aber, wenn es um die "teilweise suboptimale" Wertentwicklung in der Ansparphase gehe. Diese sei von der Anlage des Vermögens abhängig, für die die Kapitalverwaltungsgesellschaften zuständig seien, die ihre Anlageentscheidungen auf der Grundlage finanzmathematischer Modelle fällten. "Ob diese Modelle den berechtigten Interessen der Vorsorgesparer, Chancen einer erheblichen Wertsteigerung durch Anlage in Aktienfonds wahrzunehmen, in allen Situationen immer gerecht werden, ist angesichts der in nicht wenigen mir vorgelegten Fällen schwachen Wertentwicklung der verwalteten Vermögens nicht zweifelsfrei."

Zweifel an Modellen
Er müsse sich aber als Ombudsmann darauf beschränken, seine Zweifel zum Ausdruck zu bringen und die betreffenden Kapitalverwaltungsgesellschaften darauf hinzuweisen, dass Anlass bestehe, die verwendeten finanzmathematischen Modelle einer sorgfältigen Überprüfung zu unterziehen, übte Nobbe milde Kritik.

Die Fondsombudsstelle
Der Fondsombudsmann prüft Verbraucherbeschwerden zu offenen und geschlossenen Fonds, zu Altersvorsorge und Depotführung. Er kann bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro verpflichtend gegenüber einem Unternehmen entscheiden, es sei denn es ginge um Grundsatzentscheidungen. Dr. h.c. Gerd Nobbe war vor seiner Berufung 36 Jahre als Richter tätig. Die Ombudsstelle existiert seit 2011. Sie ist eine anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten.

Quelle: BVI

Bild: © Stauke /Fotolia.com

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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