Kfz-Regionalklassen: Für die meisten Autofahrer ändert sich nichts

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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Kfz-Regionalklassen für 2017 veröffentlicht. Für 28,5 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherte ändert sich nichts. Für sie bleiben die Regionalklassen des Vorjahres erhalten. Knapp 6,3 Millionen Autofahrer in Deutschland profitieren künftig von besseren Regionalklassen, rund 4,8 Millionen werden heraufgestuft.

Wie bisher können sich die Autofahrer in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern über niedrige Einstufungen freuen. Die bundesweit beste Schadenbilanz machten die die Statistiker des GDV für den Zulassungsbezirk Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern aus. Hohe Regionalklassen gelten vor allem in Großstädten sowie in Teilen Bayerns. Die schlechteste Schadenbilanz ergab sich für Offenbach am Main.

Spiegel der Schaden- und Unfallbilanz
Auch für die Voll- und Teilkaso-Versicherungen gibt es 2017 neue Regionalklassen. Hier ändert sich wenig: Von den über 33 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherten rutschen knapp zwei Millionen in niedrigere, knapp 2,4 Millionen in höhere Regionalklassen; für die anderen Versicherten bleibt alles beim Alten. Die beste Schadenbilanz in der Vollkasko-Versicherung erreicht die Wesermarsch in Niedersachsen, in der Teilkasko-Versicherung der bayerische Zulassungsbezirk Bamberg. Die schlechteste Schadenbilanz in der Voll- und Teilkasko-Versicherung weist wie im Vorjahr der Landkreis Ostallgäu in Bayern auf.

Die Regionalklassen spiegeln die Schaden- und Unfallbilanz einer Region wider und basieren auf den Schadenbilanzen der 415 Kfz-Zulassungsbezirke. Dabei ist nicht entscheidend, wo ein Unfall passiert ist, sondern die Grundlage ist der Wohnsitz des Fahrzeughalters. In der Kaskoversicherung fließen örtliche Besonderheiten wie Diebstahlhäufigkeit, Sturm- und Hagelschäden und die Anzahl der Wildunfälle mit ein.

Nur ein Baustein für die Zusammensetzung des Vertrags
Die Regionalstatistik des GDV ist für die Versicherungsunternehmen unverbindlich und kann ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden - in der Regel ist dies der 1. Januar 2017. Allerdings ist sie nur ein Baustein für die Zusammensetzung eines Kfz-Versicherungsbeitrages.

Bild: © Cumulus

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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