Anschlag in Berlin: Verkehrsopferhilfe und Staat treten ein

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Unendliches Leid hat ein Terrorist über 60 Menschen und ihre Verwandten und Hinterbliebenen gebracht. Nach Erkenntnis der Sicherheitsbehörden wurde am Montagabend absichtlich ein LKW in die Besucher eines Berliner Weihnachtsmarkt gesteuert. Derzeit gehen die Behörden von 12 Toten und 48 Verletzten aus. Der LKW, der einer polnischen Spedition gehört, war vom Täter gestohlen und vorsätzlich zur Waffe missbraucht worden.

Für die Opfer und Hinterbliebenen wird die Verkehrsopferhilfe (VOH), ein Fonds der deutschen Autoversicherer, aufkommen. Er tritt auch bei Terroranschlägen ein. Nach Auskunft einer Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird bei vorsätzlichem Handeln die Tat nicht dem Fahrzeughalter, sondern allein dem Fahrer zugerechnet. Daher greift der Schutz des Sicherheitsfonds.

Die VOH entschädigt die Schäden grundsätzlich so, also ob ein Kfz-Haftpflichtversicherung bestanden hätte. Damit haben die Betroffenen Anspruch auf Schmerzensgeld, Rentenleistungen oder Unterhaltzahlungen. Auch Sach- und Vermögensschäden werden getragen. Alle Heil- und Behandlungskosten tragen laut GDV die Krankenkassen.

Summen begrenzt

Für den schrecklichen Unfall in Berlin stehen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden sowie 1,12 Millionen Euro für Sachschäden zur Verfügung. Nach Auskunft eines führenden Kfz-Versicherers liegen die Aufwendungen für Personenschäden in der Kfz-Versicherung im Durchschnitt bei 15.000 Euro pro Geschädigtem. In dieser Zahl sind aber auch Heil- und Behandlungskosten enthalten, die die Krankenkassen normalerweise von der Autoversicherung zurückfordern dürfen.

Seit 2002 leistet der Staat bei Terror
Sollte die Versicherungssummen für die Entschädigung der Opfer und ihrer Hinterbliebenen nicht ausreichen, hat die Bundesregierung einen Hilfsfonds eingerichtet. Die Entschädigungen aus dem Fonds „Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten“ werden seit 2002 aus Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt. Entschädigt werden auf Antrag an das Bundesamt für Justiz Personenschäden. Vor Ort hilft die Koordinierungsstelle "Noah" des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Im ersten Schritt können sich alle Betroffenen an die VOH wenden:
Verkehrsopferhilfe e.V. Wilhelmsstr. 41 / 43 G, 10117 Berlin, Telefon: 030/ 20 20 5858,
Telefax: 030/ 20 20 5722, E-Mail: voh@verkehrsopferhilfe.de.)

Private Lebens- und Unfallversicherung zahlt
Hinterbliebene werden zudem in vollem Umfang aus einer privaten Lebensversicherung entschädigt, wenn Menschen bei Terroranschlägen ums Leben kommen. Laut GDV gilt die so genannten Kriegsklausel bei solchen Anschlägen nicht. Mit einer Leistung können auch diejenigen rechnen, die eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben.

Bildquelle: © Reicher / fotolia

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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