Autounfall: Zehn Prozent Bonus bei fiktiver Abrechnung

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Mit zehn Prozent Bonus motiviert die Bavaria Direkt Unfallgeschädigte, den Schaden direkt abzuwickeln. Dafür kooperiert die Tochter der Versicherungskammer Bayern (VKB) mit dem Startup-Unternehmen Optionpay.

Über die digitale Auszahlungsplattform haben die Betroffenen im Schadenfall die Möglichkeit, sich die Schadensumme ganz oder in Teilen als Wertgutschein auszahlen zu lassen. Angebote werden etwa Gutscheine für den Einkauf bei Amazon, Lieferando oder Zalando. „Damit bieten wir unseren Kunden als erster deutscher Versicherer die Möglichkeit, ihren Auszahlungsbetrag zu erhöhen“, erläuterte eine Sprecherin der Versicherungskammer Bayern.

Anspruch auch für Vollkaskoversicherte
Entscheide sich der Kunde beispielsweise bei einer Schadenhöhe von 600 Euro für eine direkte Auszahlung von 300 Euro und für Gutscheine in Höhe von 360 Euro, so hat er insgesamt einen Bonus von 60 Euro, also zehn Prozent realisiert. Insbesondere bei kleineren Schäden wollten Kunden vielfach eine direkte Auszahlung, um dann im Nachgang zu entscheiden, ob sie den Schaden ganz oder teilweise reparieren lassen.

„Diese Fälle können wir als Versicherer im Interesse der Kunden sehr schnell abwickeln“, so die Sprecherin. Anspruch auf eine fiktive Abrechnung haben nicht Unfallopfer, bei denen der Schaden von der gegnerischen Kfz-Haftpflicht bezahlt wird, sondern auch Vollkaskoversicherte, die den Schaden selbst verursacht haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urteil v. 11. 11. 2015 – AZ.: IV ZR 426/14).

Nach Auffassung des BGH soll der Versicherungsnehmer die Aufwendungen fiktiv sogar für die Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt grundsätzlich dann verlangen können, wenn nur in der Markenwerkstatt eine vollständige und fachgerechte Instandsetzung seines Fahrzeugs möglich ist, er ein neueres Fahrzeug besitzt oder sein Auto bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt warten und reparieren lässt.

Vorsicht: Minusgeschäft bei Kürzungen

Neben der Schnelligkeit hat die sogenannte fiktive Abwicklung für den Versicherer weitere Vorteile. So erhält der Geschädigte immer nur den Nettoreparaturbetrag ausgezahlt, weil die Mehrwertsteuer ja nur bei einer tatsächlichen Reparatur anfällt. Laut VKB würde eine fiktive Abrechnung in der Regel auf einem Kostenvoranschlag basieren, der die realistische Schadenhöhe ausweist, die der voraussichtlichen Werkstattrechnung entspricht.

Im Haftpflichtschaden kann der Versicherte aber auch auf Kosten der gegnerischen Partei ein Gutachten erstellen lassen. „Das gilt, wenn der Schaden voraussichtlich 1.000 Euro überschreitet“, erläutert Peter Dürr von der Anwaltskanzlei Dr. Herzog und Kollegen aus Rosenheim. Aufpassen müsse der Geschädigte aber, dass er vor lauter Freude über den Bonus nicht trotzdem ein Minusgeschäft mache. So würden bei fiktiver Abrechnung immer wieder Kosten unberechtigt gekürzt. „Wird bei einem tatsächlichen Schaden von 800 Euro der Schaden vorher rechtwidrig um 200 Euro gekürzt, nutzt ein Bonus von zehn Prozent herzlich wenig“, so Dürr. Notfalls kann der Geschädigte einen Anwalt einschalten. Hier gilt keine Bagatellgrenze.

Nachträgliche Reparatur möglich
Auch wenn der Kunde bei der Bavaria Direkt einen Wertgutschein in Anspruch nimmt, kann er im Nachhinein den Wagen noch tatsächlich reparieren und die höheren Kosten per Rechnung gelten machen. „Eine Abfindung ist mit der Wahl des Wertgutscheins nicht verbunden“, bestätigt die VKB. Wird das Angebot ein Erfolg, soll es auch auf andere Versicherungssparten ausgedehnt werden.

Bild: ©Kadmy /fotolia

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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