Maklern droht Ungemach

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Der Teufel steckt im Detail. Das gilt auch für die Neufassung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD), die bis zum 23. Februar 2018 in nationales Recht umgesetzt sein muss. An den technischen Einzelheiten feilen die Aufseher derzeit noch.







Die IDD sieht zu vier Themen delegierte Rechtsakte der EU-Kommission vor. Eine rechtliche Handlungsform beinhaltet Anforderungen an die Produktbeaufsichtigung und Geschaftsorganisation von Versicherern und Vertrieben - im EU-Slang kurz "Product Oversight and Governance" (POG) genannt.




Wie jetzt erkennbar wird, droht Maklern genau an dieser Stelle Ungemach. Dieser Meinung ist zumindest Hans-Georg Jenssen, geschaftsführender Vorstand des Verbandes Deutscher Versicherungsmakler (VDVM). Er hat sich die technischen Details der POG-Anforderungen angeschaut. Diese seien grundsätzlich geeignet, den Verbraucherschutz zu starken. Aus Maklersicht aber gebe es Überarbeitungsbedarf.

Warnung vor Überbürokratisierung
Jenssen warnt vor "mangelnder Praxistauglichkeit" und "Überbürokratisierung". Er fordert von der Europäischen Aufsicht für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (Eiopa) eine Klarstellung, "dass eine allgemeine Preiskontrolle durch die Aufsicht oder detaillierte Vorgaben
für die Produktgestaltung nicht intendiert sind".

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Autor(en): Stefan Terliesner

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