IFRS 17: Neuer Standard kommt, Versicherer müssen handeln

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Das International Accounting Standards Board (IASB) hat sich kürzlich final auf den internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS 17 für Versicherungsverträge (International Financial Reporting Standards) geeinigt. Damit ist der Weg frei für die Veröffentlichung des Standards im Mai 2017, der noch der Zustimmung der EU-Kommission bedarf.

Die Assekuranz muss sich nun intensiv mit diesem Projekt beschäftigen. "Dies bedeutet einen hohen Aufwand in sehr kurzer Zeit", sagt Andreas Schröder, IFRS 17-Experte der Versicherungsberatung von Willis Towers Watson. Für die aufwändige Implementierung blieben lediglich drei Jahre Zeit. "Dagegen konnten sich die Versicherer auf Solvency II letztlich jahrzehntelang mit umfangreichen begleitenden Feldstudien vorbereiten", mahnt der Experte.

Die Beratungsgesellschaft nennt folgende Punkte, die Versicherer jetzt eruieren sollten:
  • Wie wird IFRS 17 in der eigenen Gesellschaft implementiert, und welche Kosten fallen dafür an?
  • Wie werden sich Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung für jede einzelne Produktlinie des Versicherers verändern?
  • Wie beeinflusst IFRS 17 derzeitige strategische Geschäftsentscheidungen und Pläne?
  • Wie sind IT-Systeme und Prozesse an IFRS 17 anzupassen?
  • Wie können Versicherer IFRS 17 in das Management und die Kommunikation von Solvency II und anderen Messgrößen integrieren?


Wer bislang auf einen schleichenden Prozess gesetzt hat, muss schleunigst aktiv werden. "Versicherer müssen für ihr Unternehmen die zentralen Aktivitäten sowie Software-Tools definieren, die sie startklar für die Implementierung von IFRS 17 machen", so Schröder.

Richtlinie tritt 2021 in Kraft
Seit 2004 werden Versicherungsverträge nach IFRS 4 bilanziert. IFRS 17 soll diesen Standard ablösen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Er erfordert somit eine Eröffnungsbilanz bereits für 2020. Eine verpflichtende Anwendung gilt in der Europäischen Union insbesondere für alle börsennotierten Gesellschaften.

Quelle: Willis Towers Watson

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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