Produktinformationsblatt: Diese Angaben sind ein Muss

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Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Broschüre mit Informationen zum verbindlichen Produktinformationsblatt für steuerlich geförderte Altersvorsorgeverträge veröffentlicht.

Seit dem 1. Januar 2017 erhalten Verbraucher vor Abschluss eines steuerlich geförderten Riester- oder Basisrentenvertrags ein individuelles Produktinformationsblatt. Dieses enthält die wichtigsten Angaben zum geplanten Vertrag. Zudem müssen Anbieter für jedes Produkt vier Muster-Produktinformationsblätter im Internet veröffentlichen, damit sich Verbraucher vorab informieren können.

Hilfe bei Produktvergleich
Das Produktinformationsblatt muss die für Kunden relevanten Informationen enthalten. Der prognostizierte Vertragsverlauf wird auf der Grundlage der geplanten Einzahlungen und der geplanten Dauer bis zum Beginn der Auszahlungsphase abgebildet. Die Informationen sollen Kunden dabei helfen, das Produkt zu verstehen und einen Produktvergleich erleichtern.

Die Broschüre des Finanzministeriums erläutert, welche wesentlichen Daten zum Vertrag auf dem Produktinformationsblatt zu finden sind. Dazu zählen beispielsweise die persönlichen Daten des Sparers, in welcher Höhe Einzahlungen auf den Vertrag geplant sind und in welcher Höhe der Anbieter Leistungen zu Beginn der Auszahlungsphase für die Altersvorsorge garantiert. Zusätzlich werden auf die Ergebnisse für vorgegebene beispielhafte Wertentwicklungen, die Chancen-Risiko-Klasse und die Effektivkosten des Vertrags angegeben. Werbende Inhalte sind nicht zulässig. Zusätzlich klärt ein Glossar den Leser über wichtige Begriffe von "Bewertungsresreven" bis "Zulageberchtigung" auf.

Die Broschüre steht auf der Homepage des Ministeriums zum zur Verfügung.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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