Entscheidender Impuls für Cyber-Policen

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Erste eigenständige Cyber-Policen in Deutschland kamen ab 2010 als Nischenprodukt auf den Markt. Nun hat sich die Assekuranz unter ihrem Branchenverband Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf unverbindliche Musterbedingungen für eine Cyberrisiko-Versicherung geeinigt. Das gab der GDV offiziell auf seiner "Cyber Security Konferenz" in Berlin gestern bekannt. Das Musterwording ist für die als lukrativ geltende Zielgruppe der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) konzipiert und soll Transparenz, Nachfrage und Wettbewerb im komplexen Cyber-Segment erhöhen. Für Makler eignet sich das Cyber-Musterbedingungswerk als hilfreiches Vertriebsinstrument.

Lange hielt sich die Assekuranz bedeckt, wiewohl es doch ein offenes Geheimnis war: Unter ihrem Branchenverband GDV werkelten Versicherer und Cyber-Experten seit mehr als zwei Jahren an unverbindlichen Musterbedingungen für eine Cyberrisiko-Versicherung. Dass das kein leichtes Unterfangen war, zeigte sich auch daran, dass die Branche eigentlich schon Ende 2016 ihr Projektergebnis der Öffentlichkeit vorstellen wollte. Doch nun sind die Arbeiten in trockenen Tüchern, wie GDV-Präsident Alexander Erdland erleichtert und nicht ohne Stolz auf der Konferenz verkündete.

Zielgruppe Mittelstand

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Cyberrisiko-Versicherung (AVB Cyber) richten sich dabei speziell an die als lukrativ geltende Zielgruppe der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro. Das Musterwording gliedert sich im Kern in zwei Teile, wie Sabine Krummenerl, Mitglied des Vorstandes der Provinzial Rheinland Versicherung AG erläuterte.

Teil A beinhaltet die Abschnitte Service-/Kosten-Baustein, Drittschaden-Baustein und Eigenschaden-Baustein. Teil B umfasst den Allgemeinen Teil der AVB Cyber, in dem Rechte und Pflichten beispielsweise zu Beginn, Fälligkeit, Kündigung oder Anzeigepflichten festgehalten sind. Der modulartige Aufbau der Musterbedingungen erlaubt es Versicherern, das Musterwording zu nutzen, auch wenn sie keine Erlaubnis für alle Sparten besitzen.

Überschneidungen zu bestehenden Policen
Denn inhaltlich enthalten die Cyber-Musterbedingungen teilweise erkennbar Deckungsüberschneidungen zu bereits bestehenden Versicherungen, über die Anbieter bisher Teile des Cyber-Risikos abgedeckt haben; beispielsweise zu Technischen Versicherung, Vertrauensschaden-, Haftpflicht-, und Sachversicherung. Gleichwohl soll die Muster-Cyber-Police vorrangig gegenüber anderen Policen greifen. Dreh- und Angelpunkt der Cyber-Musterpolice ist das versicherte Risiko der Verletzung der Informationssicherheit.

Muster-Fragebogen zur Risikobeurteilung
Bestandteil des GDV-Cyber-Versicherungskonzeptes ist auch ein unverbindlicher Muster-Fragebogen zur Risikoerfassung. Dieser soll Anbietern einen validen Überblick über das potenzielle Risiko des Kunden geben. Mit den AVB Cyber nebst den Muster-Fragebogen legt die Branche erstmals ein spartenübergreifendes Konzept, also eine Multi-Line-Deckung, für Risiken im Cyberraum vor. Damit ist die deutsche Versicherungswirtschaft die erste und aktuell noch einzige Branche in Europa, die sich auf unverbindliche Cyber-Musterbedingungen geeinigt hat.

Dass sich die Branche auf die Zielgruppe Mittelstand fokussiert, begründeten Branchenvertreter mit hohen Sicherheitslücken bei kleinen und mittleren Betrieben. Das große Vertriebspotenzial dürfte allerdings auch eine Rolle gespielt haben. Etwa 2,5 Millionen Unternehmen gehören nämlich zum deutschen Mittelstand. In der zweiten Jahreshälfte will der GDV den Text der Cyber-Musterbedingungen veröffentlichen.




Autor(en): Umar Choudhry

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