Krankenhäuser sind deutlich sicherer als ihr Ruf

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Horrorzahlen von zigtausenden Kunstfehlern in Krankenhäusern entbehren jeder Grundlage. Jährlich fordern nur rund 17.600 Patienten von einem deutschen Krankenhaus aufgrund einer angeblich fehlerhaften Behandlung Schadenersatz. Rund 35 Prozent oder knapp 6200 Patienten erhalten eine Entschädigung. Das geht aus einer Langzeituntersuchung des führenden Krankenhausversicherungsmaklers Ecclesia hervor, der 950 Kliniken betreut.

Für die Jahre 1999 bis 2014 hat das Unternehmen Schadenleistungen für 220 Krankenhäuser auf das gesamte Bundesgebiet hochgerechnet. Die Zahl der Schadenfälle ist danach über Jahre hinweg gleich geblieben, obwohl die Zahl der Behandlungen gestiegen sei. Bezogen auf die Behandlungen würde die Entschädigungsquote nur bei 36 Promille liegen.

Reale Schadendaten relativieren die Horrorzahlen
Der Makler verwies aber darauf, dass die Schäden möglicherweise höher auffallen würden, wenn mehr Patienten, etwa nach Infektionen, einen Anspruch geltend machen würden. Laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ist aber gerade bei Infektionen die Schuldfrage oftmals sehr schwierig. So könnten die Ansteckungen auch aus dem geschwächten Gesundheitszustand des Patienten resultieren. "Die realen Schadendaten relativieren aber ganz deutlich Behauptungen von jährlich 500.000 bis 600.000", sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Ecclesia in Berlin.

Während der Schadenanteil im Bereich der Chirurgie und bei inneren Krankheiten unverändert ist und bei der Geburtshilfe sogar deutlich gesunken ist, erhöhte sich die Schadenquote bei Orthopäden deutlich. "Hier müssen wir genauer hinschauen und das Risikomanagement erhöhen", sagte Ecclesia-Hauptgeschäftsführer Manfred Klocke.

Patientenanwälte mit überzogenen Ansprüchen?
Problematisch sind nach Einschätzung des Versicherungsexperten die teilweise stark überzogenen Ansprüche von Patientenanwälten. So würde schon mal für einen Fall, bei dem im Schnitt 150.000 Euro von den Gerichten zugebilligt werden, von den Anwälten 800.000 Euro gefordert. "Damit werden die Patienten unnötig in Prozesse getrieben", so Klocke. Ein guter Anwalt würde dem Patienten beim schwierigen Kunstfehlerprozess vor allem auf die Chancen und Risiken hinweisen.

Gute Erfahrung hat das Maklerunternehmen mit den Gutachter- und Schlichtungsstellen der Ärztekammern gemacht. Hier würden die Entschädigungsquote höher ausfallen, als wenn der Patienten sich direkt an einen Anwalt wendet. "Bei den Schlichtungsstellen gibt es zudem eine juristische Beratung", betonte der Ecclesia-Chef.

Wettbewerb ist für Makler positiv
Im deutschen Krankenhausversicherungsmarkt gibt es aktuell wieder Wettbewerb, nachdem es 2012 zu Engpässen gekommen war. "Das sieht in Italien, Belgien oder Frankreich deutlich schlechter aus", so Klocke. Mittlerweile könnten Versicherungsmakler wieder gut arbeiten, weil neue Anbieter in den Markt eingetreten sein. So gebe es regionale Anbieter in Südwestdeutschland und eine solide "Zeichnungspolitik" der Ergo, R+V, Allianz sowie der Versicherungskammer Bayern.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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