baV attraktiver als private Rente?
Zumindest stimmt: Auch ab 2009 bleibt die Entgeltumwandlung weiter von Sozialabgaben befreit. Eine vom Arbeitgeber spendierte Betriebsrente wäre ohnehin SV-frei geblieben. Die Stiftung Warentest hat jetzt ausgerechnet, dass die bAV für einen gesetzlich krankenversicherten Durchschnittsverdiener „etwa die gleiche Rendite wie eine private Riester-Rente“ bringt. Für privat krankenversicherte Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von mindestens 4.500 Euro sei sie sogar noch besser, denn später gehen von ihrer Betriebsrente gar keine Rentenversicherungsbeiträge ab.
Allemal sei die Betriebsrente besser als eine private Rentenversicherung, so die Stiftung weiter. Auch hier wird wieder der Durchschnittsverdiener (Jahrgang 1965) mit 2.500 Euro Bruttolohn bemüht, der monatlich bis zum 67. Geburtstag 175 Euro einzahlt – den Höchstförderbetrag bei der Riester-Rente. Unterstellt wird in allen drei Fällen, dass der Ertrag der Geldanlage gleich ist (vier Prozent Grundrendite). Die Unterschiede zwischen Betriebsrente, Riester-Rente und privater Rentenversicherung ergäben sich "durch die Förderung". Das leuchtet zunächst ein und führt laut Finanztest zu folgendem Ergebnis:
| Renten-Rendite (in %) im Vergleich |
| Kunde | bAV | Riester-Versicherung | Privatrente |
| Single, 2.500 € brutto | 4,6 | 4,5 | 3,9 |
| Verheirateter, 2.500 € brutto | 4,9 | 4,8 | 4,0 |
| Single, 4.500 € brutto | 4,41 (5,72) | 5,0 | 3,9 |
| Verheirateter, 4.500 € brutto | 3,81 (5,02) | 4,5 | 3,9 |
| Single, 5.500 € brutto | 3,81 (4,92) | 4,9 | 3,7 |
| Verheirateter, 5.500 € brutto | 3,81 (4,72) | 4,7 | 3,8 |
| 1 gesetzlich krankenversichert; 2 privat krankenversichert; Quelle: FINANZtest 2/08 |
Der Vergleich hinkt
Doch der Vergleich hinkt an mehreren Stellen. Zum einen räumt die Stiftung selbst ein, dass mit der bAV eine höhere Jahresförderung (derzeit bis zu 2.544 Euro Beitrag in der Entgeltumwandlung) möglichst ist als mit einer Riester-Rente (ab 2008 ist der Höchstbetrag 2.100 Euro erreicht, der in den Folgejahren – anders als bei der bAV – auch nicht mehr dynamisiert wird). Eine Rechnung mit dem jetzigen bAV-Höchstbeitrag von 212 Euro pro Monat hätte die bAV also durch die bessere Förderung vergleichsweise besser abschneiden lassen. Zum anderen hätte die Riester-Rente vergleichsweise besser abschneiden können, wenn statt einer Versicherungslösung ein guter Fondsanbieter ausgewählt worden wäre. Dann wäre eine Rendite oberhalb von 7,0 Prozent gar nicht unwahrscheinlich, wenn auch nicht garantiert (garantiert sind die in der Tabelle genannten Renditen von Versicherern aber auch nicht).
Stärker ins Gewicht fällt aber die steuerliche Vernachlässigung. Damit muss die ungeförderte Privatrente auf den ersten Blick natürlich schlecht abschneiden (siehe Tabelle). Doch so schlecht ist sie nach Steuern überhaupt nicht: Während nämlich Betriebs- und Riester-Rentner ihre Auszahlung mit dem vollen individuellen Einkommensteuersatz versteuern müssen, im Schnitt wohl 25 bis 30 Prozent, schlägt dann die Stunde der Privatrentner: Sie müssen je nach Alter bei Auszahlungsbeginn nur den Ertragsanteil versteuern. Bei Rentenbeginn mit 67 (wie im Finanztest-Beispiel) beträgt der Ertragsanteil lebenslang nur 17 Prozent (bei Start mit 65: 18 Prozent). Weitere Vorteile der Privatrente: Man kann sich die Option sichern, am Ende alles auf einen Schlag ausgezahlt zu bekommen (Kapitalwahlrecht) und muss nur die Hälfte des Ertrages versteuern (bei mindestens zwölf Jahren Vertragslaufzeit und frühester Auszahlung ab 60). Die Leistung ist zudem begrenzt vererbbar (Rentengarantie für Hinterbliebene möglich).
Fazit: "Wenn man sich mit der Verrentung von Vermögen anfreunden kann, ist die Privatrente für Besserverdiener oftmals besser als die bAV", hat Versicherungsmakler Wolfgang Wüller nachgerechnet. Selbst für Durchschnittsverdiener könne sie günstiger sein; da "muss man aber genau hinschauen", ergänzt der Makler mit Verweis auf ein unter seiner Ägide entwickeltes neues Programm (Bezug unter ). "Selbst großzügige Steuervergünstigungen wie bei der Entgeltumwandlung retten die Rendite nicht", sagt Wüller. Einzig in der dritten Vorsorgeschicht scheint größeres Renditepotenzial zu stecken. "Dies aber mit Sicherheit nicht bei privaten Rentenversicherung, sondern bei ausgewählten Formen der Geldanlage", so das Fazit des Maklers, der mit "stinknormalen Pfandbriefen alle drei Renten-Formen bei der Rendite schlägt, wenn die kommende Abgeltungssteuer bereits zugrunde gelegt wird".
Weitere Details können Sie in der Dezember-Ausgabe von Versicherungsmagazin nachlesen.
Bildquelle: Pixelio
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Autor(en): Detlef Pohl