NACHRICHTEN

Unfallversicherung: Erhöhte Kraftanstrengung

26.01.2012 - Erleidet der Versicherungsnehmer (VN) durch gezieltes und in vollem Umfang gesteuertes Hochheben eines Gegenstandes einen Bandscheibenvorfall, ohne äußeres Einwirken auf seinem Körper, so liegt kein Unfall vor.

Einen ursächlichen Zusammenhang von mindestens 50 Prozent zwischen der Kraftanstrengung und dem erlittenen Bandscheibenvorfall muss der VN beweisen.

Die Klage des VN wurde vom Oberlandesgericht München zurückgewiesen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/04) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bild: © Gerd Altmann/Pixelio.de

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert
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