Maklerrecht: Auskunftspflichten des Versicherers

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Nicht selten kommt es vor, dass Versicherer (VR) bei geforderter Bestandsübertragung eines Maklers, dieser nicht nachkommen wollen, um ihre eigenen Vermittler zu schützen.

In solchen Fällen ist, unabhängig von der Courtageregelung für die Zukunft, der VR dennoch verpflichtet mit dem Makler zu korrespondieren und ihm den gegebenebfalls anfallenden Schriftwechsel auch zu übermitteln.

Der Bundesgerichtshof bekräftigte hier die Maklerrechte auf Auskunft der VR.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/01) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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