Hausratversicherung: Ummeldung der ehelichen Wohnung

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Im vorliegenden Fall hatte der Versicherungsnehmer die gemeinsame eheliche Wohnung mit dem zugehörigen Gemeinschaftseigentum heimlich auf sich allein umgemeldet.

Im Schadensfall wurden nur die in seinem Alleineigentum stehenden Sachen reguliert, da aufgrund der Ummeldung der Hausrat des anderen Ehegatten nicht mehr als versichert galt.

Das Oberlandesgericht Bremen verurteilte den Ehegatten aufgrund der heimlichen Ummeldung zu Schadensersatz in voller Höhe der nicht versicherten Sachen gegenüber dem anderen Partner.

Die Schadensersatzklage des benachteiligten Ehegatten hatte vor dem OLG Erfolg.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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