Rechtsschutzversicherung: Klausel zum Mediationsverfahren unwirksam

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Verlangen die Klauseln eines Vertrages, dass gerichtliche Kosten nur erstattet werden, wenn vor Inanspruchnahme des Gerichtsweges obligatorisch ein Mediationsverfahren stattfindet, so sind diese nicht immer wirksam.

Im speziellen Fall behielt sich der Versicherer auch das Recht zur Auswahl des Mediators vor, was die Klausel nach Ansicht des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main eindeutig unwirksam macht.

Die Klage des Versicherungsnehmers hatte vor dem LG Erfolg.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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