Kfz-Haftpflicht: Nicht jede Regulierung führt zur Rückstufung

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In Zweifelsfällen hat der Versicherer (VR) das Recht, Schadensersatzforderungen Geschädigter zu begleichen, um weitere Ermittlungen oder einen Prozess zu vermeiden.

Lediglich bei nachweisbar unbegründeten Schadensersatzforderungen handelt der VR in solchen Fällen pflichtwidrig. Unterlässt er jedoch eine sachgemäße Prüfung und zahlt Forderungen "auf gut Glück", so hat der Versicherungsnehmer (VN) das Recht, der Zurückstufung infolge der entstandenen Regulierung, zu widersprechen.

Das Landgericht Düsseldorf entschied jedoch, auf Grund mangelnder Beweise seitens des VN, zu Gunsten des VR.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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