Kfz-Versicherung: Nachweis des unfallbedingten Schadens

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Hier konnte im Streitfall durch den Versicherungsnehmer (VN) kein Nachweis geführt werden, welche Schäden am Pkw durch einen vermeintlichen Unfall entstanden sind. Der VN kann ohne eine plausible Begründung (Anscheinsbeweis) keine Leistungen von seinem Versicherer fordern.

Ein schwerwiegendes Indiz für einen vom VN manipulierten Schaden liegt vor, wenn der VN schon auffällig häufig Versicherungsansprüche bei einem älteren Kfz, das ursprünglich einen hohen Wert hatte, geltend machte.

Die Berufung des VN hatte beim Oberlandesgericht Düsseldorf keinen Erfolg.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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