Versicherungsrecht: Unberechtigte Kündigung wird wirksam

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Ein Makler kündigte im Auftrag seines Kunden aus Unwissenheit zu einem eigentlich falschen Ablaufdatum unter Vorlage des mit ihm geschlossenen Versicherungsmaklervertrages.

Der Versicherer wies die unberechtigte Kündigung erst einen Monat nach deren Eingang zurück und bestand auf einer Vertragsfortsetzung für die restliche Laufzeit.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe sah die Unverzüglichkeit als nicht gegeben an und bestätigte die Kündigung.


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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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