Berufsunfähigkeits-Versicherung: Wirksamkeit einer Abtretung der LV inklusive BUZ

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Schließt der Versicherungsnehmer (VN) einen Lebensversicherungsvertrag mit einem BU-Zusatz ab und tritt er diesen Vertrag dann ab, so schließt die erfolgte Ablehnung auch die eventuellen Leistungen des BU-Zusatzes mit ein.

Der VN muss eine derartige Abtretung ab Anzeige beim Versicherers (VR) gegen sich gelten lassen. Übergibt der VN seine Police an den Zessionar, muss er eine Kündigung des Komplettvertrages gegen sich gelten lassen.

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Auffassung des VR und wies die Klage des VN ab.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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