Vermittlerrecht: Beweiserleichterung bei fehlender Dokumentation

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Nach dem bislang geltenden Recht muss ein Versicherungsnehmer (VN) der Schadensersatz wegen Falschberatung gegen einen Vermittler geltend macht, beweisen, dass der Vermittler ihn entsprechend geschädigt hat.

Im vorliegenden Fall unterließ der Vermittler jedoch jegliche Dokumentation zur Beratung der Vor- und Nachteile sowie der Auswirkungen einer vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung. Er schloss mit dem VN einfach einen neuen Vertrag bei seinem Versicherungsunternehmen.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) ist dies ein eindeutiger Verstoß gegen die Dokumentationspflicht des Vermittlers. Die bedeuter eine Beweiserleichterung für den VN. Der Vermittler muss vor Gericht beweisen, dass er seinen VN auf die Folgen und Risiken der Kündigung des Altvertrages hingewiesen hat.

Der BGH erleichterte hier eindeutig die Beweislast der VN zum Beratungsverschulden.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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