Gesetzliche Krankenversicherung: Wechsel von PKV in GKV wegen Scheidung

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Ist ein Kind seit seiner Geburt in der privaten Krankenversicherung, so muss es bei einer Scheidung der Eltern nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dies gilt auch, wenn das Aufenthaltsrecht beim gesetzlich versicherten Elternteil liegt.

Der unterhaltspflichtige Elternteil hat Beiträge zur privaten Krankenversicherung weiterhin im Rahmen des Unterhalts zu zahlen und kann nicht auf die bestehende Möglichkeit der Familienversicherung verweisen.

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied hier zugunsten der Kläger.


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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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