Kfz-Haftpflicht: Schadenersatz des Versicherers hält sich in Grenzen

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Nach einem vom Versicherungsnehmer verursachten Kfz-Unfall, setzte der Geschädigte dem Versicherer (VR) eine achttägige Frist zur Auszahlung der Reparatur- und Mietwagenkosten. Nachdem dieser nicht innerhalb dieser Frist zahlte, verklagte ihn der Geschädigte sofort.

Der VR zahlte jedoch kurz nach dieser Frist und lehnte die entstandenen Verfahrenskosten ab, da eine Frist von acht Tagen nicht angemessen sei.

Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte die Ansichten des VR, dass eine Zahlung des Schadens auch innerhalb eines Monats noch als rechtzeitig gilt.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/07) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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