Rechtsschutz: Jeder Punkt in Flensburg ist ein eigener Versicherungsfall

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n diesem Fall wurde dem Versicherungsnehmer die Fahrerlaubnis entzogen, da er die Punkte-Grenze erreicht hatte.


Da jeder Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften oder die geltenden Strafgesetze einen eigenen Rechtsschutzfall darstellt, ist ein Anspruch des Versicherungsnehmers auf Deckungszusage des Versicherers nur gegeben, wenn bereits der erste Verstoß, der für den Fahrerlaubnisentzug relevant war, innerhalb des versicherten Zeitraums liegt.

Der Bundesgerichtshof regelte hier eindeutig die Auslegung des § 4 Abs. 2 Satz 2 ARB 94.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/12) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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