Lebensversicherunng: Risikoprüfung nach Beitragsbefreiung

740px 535px
Möchte der Versicherungsnehmer (VN) seine beitragsfrei gestellte Lebensversicherung wieder in den ursprünglichen Versicherungsschutz umwandeln, hat der Versicherer das Recht auf eine erneute Risikoprüfung. Dies gilt allerdings nur im Hinblick auf alle "nach der Beitragsfreistellung" entstandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Wenn der Versicherer den VN vor der Umstellung in eine beitragsfreie Lebensversicherung allerdings darauf hingewiesen hat, dass er auch diese vorher eingetretenen Gesundheitsbeeinträchtigungen mitprüfen wird, hat er das Recht Risiken zu prüfen, die vor der Beitragsbefreiung eingetreten sind.

Die Klage des VN wurde vom Oberlandesgericht Oldenburg abgelehnt.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/16) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News